Darf man mit dem Titel "Volljurist - Justiziar" eine rechtliche Vertretung machen?

4 Antworten

"Wenn also die Angabe im Vertrag stimmen würde, bedeutet das, dass ich 2000 km vom 28. Februar bis zum 21. April hätte verfahren müssen - obwohl mir Anfang März vier Zähne gezogen wurden und noch dazu Komplikationen auftraten, sodass ich zwei weitere Male zum Zahnarzt musste zu Nachoperationen."

Da staunt man schon, das eine Zahnbehandlung Beweis für irgend was anderes sein soll, hier das man kein Auto fahren kann.

Als Außenstehender würde ich sagen, Du bist die 2000Km gefahren, hast einen unbekannten Vertrag unterschrieben und keine Kopie mitgenommen. Freilich kann der Vertrag geändert und ergänzt worden sein, nach Deiner Unterschrift. Aber beweisen kannst Du das nicht. Du hast keine Kopie mitgenommen.

Die Polizeibeamtin hat völlig korrekt gehandelt. Die Beweise die sie festgehalten hat, sprechen gegen Dich und Deine Schilderungen.

Jetzt versuchst Du zu erkunden ob der "Jurist" das darf was er gemacht hat. Auch das ist eine Nebenschauplatz.

Besser Du fährt Fahrrad und nimmst beim nächsten Autokauf jemanden mit der sich auskennt. Der ist dann sogleich Zeuge.


Hallo,

ich meine, du hast dich durch deine Naivität und Blauäugigkeit zum leichten Opfer machen lassen!

Du hast keinerlei Schriftliches, um den Anschuldigungen entgegen zu wirken 🫣

‼️ " Nur was man schwarz auf Weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen " ‼️

Schon zweimal schlechte Erfahrungen bei diesem Verkäufer gemacht und dann auch noch ein 3. Fahrzeug bei gleicher Adresse zu kaufen, man o man .....das war nicht gerade intelligent 🙈

Hast du mal versucht, im Internet nach den Bewertungen dieses Verkäufers zu recherchieren ?

Betr. Volljurist - Justiziar schaust du hier:

https://datenbank.nwb.de/Dokument/1020362/

👋


Sorry, bla bla bla, viel zu viel Text!

Gehe zum Anwalt und gut ist!

Die beiden Fragen stehen ja unten.

Zu Frage 1 ist auf das Rechtsberatungsgesetz zu verweisen:

https://www.gesetze-im-internet.de/rdg/

Antwort daher: Im Grundsatz nein, es sei denn eine der vielen Ausnahmen würde greifen.

Der Frage 2 widme ich mich, wenn ich eine auf das Notwendige gekürzte Fassung des Sachverhalts präsentiert bekomme. Bin ja auch nicht mehr der Jüngste und die Altersschwäche rafft mich dahin wenn ich Romane durcharbeiten muss.