Darf man mit dem Titel "Volljurist - Justiziar" eine rechtliche Vertretung machen?

4 Antworten

"Wenn also die Angabe im Vertrag stimmen würde, bedeutet das, dass ich 2000 km vom 28. Februar bis zum 21. April hätte verfahren müssen - obwohl mir Anfang März vier Zähne gezogen wurden und noch dazu Komplikationen auftraten, sodass ich zwei weitere Male zum Zahnarzt musste zu Nachoperationen."

Da staunt man schon, das eine Zahnbehandlung Beweis für irgend was anderes sein soll, hier das man kein Auto fahren kann.

Als Außenstehender würde ich sagen, Du bist die 2000Km gefahren, hast einen unbekannten Vertrag unterschrieben und keine Kopie mitgenommen. Freilich kann der Vertrag geändert und ergänzt worden sein, nach Deiner Unterschrift. Aber beweisen kannst Du das nicht. Du hast keine Kopie mitgenommen.

Die Polizeibeamtin hat völlig korrekt gehandelt. Die Beweise die sie festgehalten hat, sprechen gegen Dich und Deine Schilderungen.

Jetzt versuchst Du zu erkunden ob der "Jurist" das darf was er gemacht hat. Auch das ist eine Nebenschauplatz.

Besser Du fährt Fahrrad und nimmst beim nächsten Autokauf jemanden mit der sich auskennt. Der ist dann sogleich Zeuge.


Woody333 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 17:10

"Da staunt man schon, das eine Zahnbehandlung Beweis für irgend was anderes sein soll, hier das man kein Auto fahren kann."

Ist dir wirklich unbekannt, dass die zahnärztliche Empfehlung nach EINER Zahnextraktion ist, sich zu schonen und nicht 2000 km mit dem Auto zu fahren?

Um wie viel mehr gilt das dann für vier gezogene Zähne?

Oder versuchst du nur, um jeden Preis polemisch zu sein?

Berufstätige erhalten nach einer Zahnextraktion Urlaub, und zwar für mehrere Tage. Vielleicht ist dir das unbekannt.

Also ich würde schon sagen, dass man nicht 2000 km mit dem Auto fahren kann, wenn einem gerade vier Zähne gezogen worden sind.

"Die Polizeibeamtin hat völlig korrekt gehandelt." Sehe ich genauso. Habe nichts anderes behauptet.

"Die Beweise die sie festgehalten hat, sprechen gegen Dich und Deine Schilderungen." Ist das so? Magst du das auch mal begründen?

"Jetzt versuchst Du zu erkunden ob der "Jurist" das darf was er gemacht hat."

Genau das tue ich.

Üblicherweise müssen nämlich Volljuristen, die ein vollständiges Jurastudium absolviert haben, sich einer weiteren Ausbildung unterziehen für den Berufsweg zum Rechtsanwalt, dem Referendariat. Da erhebt sich durchaus die Frage, ob es zulässig ist, wenn jemand diesen Ausbildungsweg offenbar nicht durchlaufen hat und dennoch als rechtliche Vertretung für jemanden auftritt und dem Gegenüber sogar mit einer Strafanzeige droht im Falles des Nichtzahlens.

Mir kommt es komisch vor, wenn im Briefkopf nicht die Bezeichnung "Rechtsanwalt" steht, die doch immerhin eine geschützte Berufsbezeichnung ist, sondern nur "Volljurist - Justiziar".

Das ist kein beileibe "Nebenschauplatz". Damit steht oder fällt die gesamte rechtliche Vertretung von unserem Herrn Automechaniker.

hildefeuer  24.07.2024, 18:31
@Woody333

Ja wer soll denn die 2000Km gefahren sein? Nur Du hattest einen Schlüssel. Das der Tachostand im KV falsch festgesetzt wurde, warum hast Du das nicht vor Unterschrift reklamiert?

Als mir zuletzt Zähne gezogen wurden, wurde ich Arbeitsunfähig geschrieben. Empfehlungen was ich tun und lassen sollte, habe ich nicht erhalten. Freilich konnte ich Auto und Fahrrad fahren. Gut wenn man diese Bescheinigung nicht braucht, weil man nicht arbeitet, klar dann stellt der Zahnarzt die auch nicht aus. Vollnarkose hast Du ja nicht bekommen, dann wäre Narkose-Arzt dabei gewesen und Bettruhe die Folge und auch Fahrverbot für 24Std.

Wir können hier endlos weiter Diskutieren. Guter Rat von mir, beschäftige mit Deinen Problemen nicht andere Leute, wie Polizei Anwälte usw. Weil die werden Deine Probleme, das Du einen Fehl-Kauf gemacht hast, nicht lösen.

Wenn der Jurist dies nun nicht durfte, dann wartet man ab was weiter passiert.

Gerade bei Juristen in Ostdeutschland ist vieles möglich. Ich habe selbst einen in der Verwandschaft mit Dr. Titel aber ohne Anerkennung seines Juristischen Abschlusses. Weil ist im Einigungsvertrag explizit ausgeschlossen. War Jurist bei der Stasi.

Hallo,

ich meine, du hast dich durch deine Naivität und Blauäugigkeit zum leichten Opfer machen lassen!

Du hast keinerlei Schriftliches, um den Anschuldigungen entgegen zu wirken 🫣

‼️ " Nur was man schwarz auf Weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen " ‼️

Schon zweimal schlechte Erfahrungen bei diesem Verkäufer gemacht und dann auch noch ein 3. Fahrzeug bei gleicher Adresse zu kaufen, man o man .....das war nicht gerade intelligent 🙈

Hast du mal versucht, im Internet nach den Bewertungen dieses Verkäufers zu recherchieren ?

Betr. Volljurist - Justiziar schaust du hier:

https://datenbank.nwb.de/Dokument/1020362/

👋


Woody333 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 13:10

Dein Link ist nicht hilfreich. Es geht um einen ehemaligen Rechtsanwalt, der gern als Richter tätig werden wollte ohne vorige Zulassung. Dem Anwalt war auch noch vorher seine Zulassung als Rechtsanwalt entzogen worden. So einen möchte ich auch nicht gern als Richter haben. In meinem Beispiel geht es aber um einen Volljuristen, also einen Juristen mit 2. Staatsexamen, der aber offenkundig keine Zulassung als Rechtsanwalt hat und dennoch eine solche Tätigkeit ausübt.

Woody333 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 18:24

Bewertungen im Internet gibt es keine. Es waren gesundheitliche Gründe, die mich veranlassten, zum 3. Mal ein Auto beim selben Mechaniker zu kaufen. Das Zähne Ziehen hätte dich eigentlich hellhörig werden lassen können. Danke für deine Emapthie...

Gaenseliesel  24.07.2024, 22:19
@Woody333

Hellhörig machen 😴 nö, denn Zähne ziehen, wieviele auch immer......sind absolut kein Grund irgendwelche verminderte Zurechnungsgründe angerechnet zu bekommen.....es sei denn, sie sind gänzlich ohne Betäubungsmittel gezogen worden 🤷‍♀️ im Anschluss daran selbst sein KFZ zu bewegen, ist ohnehin absolut fahrlässig !

Du musst dir schon eingestehen, dass deine eigenen Fehler hier schon grob fahrlässig waren ..... so leichtgläubig wie du Käufe tätigst, kann man heutzutage keine Verträge machen .....Punkt !

Du wirst diesen Kauf als LEBENSERFAHRUNG abbuchen müssen, solange du keine schriftlichen Gegenargumente vorweisen kannst .

Bei allem Mitgefühl für dich, so ist der Stand der Dinge leider 🤷‍♀️ Sei froh, dass es hier nicht um 1000ende von Euro's geht 🫣

Vielleicht findest du eine clevere anwaltliche Vertretung ....aber selbst diese wird nicht unentgeltlich tätig, preiswerter wird's für dich nicht, soviel ist sicher !

Woody333 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 03:38
@Gaenseliesel

Ich habe nichts von verminderter Zurechnungsfähigkeit geschrieben! Unglaublich!

Woraus erschließt du im Text, dass ich nach dem Zähne Ziehen mein Auto selbst bewegt hätte???

Zitat: "Vielleicht findest du eine clevere anwaltliche Vertretung ....aber selbst diese wird nicht unentgeltlich tätig, preiswerter wird's für dich nicht, soviel ist sicher !"

Schon einmal von Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe gehört?

Gaenseliesel  25.07.2024, 09:30
@Woody333

......Fakt ist, du hast auch für eine Pkh keinerlei Beweismittel.

Auch eine Prozeßkostenhilfe wird nur bei Aussicht auf Erfolg tätig werden .......aber klar, anfragen kannst du 🤷‍♀️

Woody333 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 13:06
@Gaenseliesel

Noch sind wir nicht im Stadium der Prozesskostenhilfe, @Gaenseliesel. Zurzeit geht es um Beratungshilfe, und für die Bewilligung ist die Hürde viel niedriger.

PKH gibt es nur bei Erfolgsaussicht, richtig. Ich meine, die besteht bei den vielen Unstimmigkeiten im Vertrag.

Einerseits steht im Vertrag ein Ausrufezeichen hinter der Behauptung, dass ich noch 500 € zu zahlen hätte. Andererseits händigte mir der Verkäufer den KFZ-Brief aus, ohne im Vertrag zu vermerken, dass der Brief ihm umgehend nach der Fahrzeugummeldung zu überbringen ist. Warum? Das Verhalten ergibt keinen Sinn (wenn der Vertrag denn wahr wäre).

Weiter sind im Vertrag so viele Mängel angegeben, dass das Fahrzeug schrottreif ist! Siehe Eingangspost: Unfallauto, bedingt fahrbereit, verbraucht Kühlerwasser, Motorschaden, Getriebeproblem, sonstige Mängel. Für das Auto mit nur 1 Jahr TÜV soll ich 1000 € bezahlt haben? Das ist unglaubhaft.

Weiter ist unglaubhaft, dass ich seit mehreren Jahren vom Automechaniker meine Autos reparieren ließ. Dann ergibt es keinen Sinn, dass ich von diesem Automechaniker ein Auto gekauft haben soll, dass laut Vertrag die aufgelisteten Mängel hat. Es erhebt sich die Frage, warum ich das Auto bei ihm nicht reparieren ließ, bevor ich es kaufte?

Hinzu kommt die Differenz beim Kilometerstand von 2000 km.

Bei so vielen Unstimmigkeiten wird man doch mal nach dem Vertrag IM ORIGINAL fragen dürfen? Der Mann wird doch eine ordentliche Buchhaltung haben?

Woody333 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 13:21
@Woody333

Noch eine Unstimmigkeit:

Im Vertrag (in Kopie) steht, dass der Verkauf ohne jegliche Gewährleistung ist. Auch keine Umsatzsteuer ist angegeben mit Bezug auf § 25 a UStG.

In einem großen Internetverkaufsportal ist der Automechaniker dagegen als GEWERBLICHER Anbieter angeführt. Im April, als der Zirkus losging, hatte er 7 Autos eingestellt (!), dazu einen Traktor für rund 40000 €.

Screenshots von der Verkaufsanzeigen habe ich gemacht...

Sorry, bla bla bla, viel zu viel Text!

Gehe zum Anwalt und gut ist!

Die beiden Fragen stehen ja unten.

Zu Frage 1 ist auf das Rechtsberatungsgesetz zu verweisen:

https://www.gesetze-im-internet.de/rdg/

Antwort daher: Im Grundsatz nein, es sei denn eine der vielen Ausnahmen würde greifen.

Der Frage 2 widme ich mich, wenn ich eine auf das Notwendige gekürzte Fassung des Sachverhalts präsentiert bekomme. Bin ja auch nicht mehr der Jüngste und die Altersschwäche rafft mich dahin wenn ich Romane durcharbeiten muss.


Gaenseliesel  24.07.2024, 22:27

"Altersschwäche" 🤭....nun übertreib mal nicht gleich wieder, was soll ich sagen ? 😅

Woody333 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 18:40

Du beschwerst dich, weil ich einen "Roman" geschrieben hätte und gibst mir selber einen Text in Romanlänge zu lesen, lach. Puh!

Also, ich würde die Frage 1 selber verneinen. Wenn ich in dem Gesetzestext lese, dass man sich für eine Beratung im Rentenbereich sogar registrieren lassen muss und ich finde im Schreiben meines Herrn "Volljuristen" keinerlei Registrierungsnummer, geschweige denn eine Umsatzsteuer nirgendwo, dann denke ich, dass das faul ist.

Ich denke, ich werde die Anwaltskammer anschreiben.

Übrigens hast du eine hübsche Katze, @Privatier. Ich habe auch zwei Katzen.

Eifelia  25.07.2024, 09:24
@Woody333

"Du beschwerst dich, weil ich einen "Roman" geschrieben hätte und gibst mir selber einen Text in Romanlänge zu lesen, lach. Puh!"

DU willst doch auch was wissen - Dein Interesse am lesen langer Texte dürfte also deutlich höher sein, oder etwa doch nicht?

Woody333 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 13:29
@Eifelia

Hast recht! Ich habe ja auch den ganzen Gesetzestext gelesen.

Mein Kommentar steht direkt über dir. Nach dem Lesen meine ich, dass der Herr "Volljurist" nicht berechtigt war/ist, wie ein Rechtsanwalt Schreiben zu verfassen und zu versenden, in denen eine ausführliche rechtliche Würdigung steht und in denen dem Empfänger der Schreiben mit einer Klage und sogar Strafanzeige gedroht wird (1. Schreiben) und im 2. Schreiben immerhin "nur noch" mit einer Gerichtsklage.

Ich finde jedenfalls keine Ausnahme in dem Gesetzestext, die ihn dazu berechtigen würde.