Frage zum Schätzwert einer Immobilie im ESIS-Merkblatt?
Liebe Community,
zu dem ESIS-Merkblatt und insbesondere zum Immobilienschätzwert der Bank gibt es hier ja schon einige Fragen. Allerdings erscheint mir mein Fall noch etwas anders gelagert. Vielleicht könnt ihr helfen.
Zum Hintergrund: Es handelt sich um eine bereits genehmigte Baufinanzierung i.H.v 350.000 EUR.
Im ESIS Merkblatt steht unter 2. folgendes:
"Für dieses Merkblatt zugrunde gelegter Schätzwert der Immobilie: 190.000 €. Beleihungsgrenze (maximale Höhe des Kredits im Verhältnis zum Wert der Immobilie): 100 %, dies entspricht einer maximalen Kredithöhe von 190.000 € oder Mindestwert der Immobilie als Voraussetzung für die Aufnahme eines Kredits in der angegeben Höhe 170.000 €.“
Ich verstehe leider die Bedeutung, auch nach mehrfachem Lesen und langer online Recherche nicht. Wieso vergibt die Bank einen Kredit über 350.000 EUR, wenn sie die Immobilie auf 190.000 EUR schätzt? Die Bank habe ich auch gefragt. So richtig haben sie mein Problem nicht verstanden. Die Quintessenz war, dass sie kein Finanzierungsangebot machen würden, wenn nicht alles i.o. wäre.
Handelt es sich hier um einen Tippfehler?
2 Antworten
Hast Du bei Deiner Überlegung denn auch den Wert des Grundstücks mit berücksichtigt!?!
Denn im Merkblatt wird schließlich nur von der Immobilie gesprochen!
Und:
Du hast doch schon Deine Finanzierung, ich verstehe nicht wirklich dein Problem!?!
Sollte nun die Bank etwa für Dich persönlich ein Merkblatt erstellt haben?
Normalerweise enthält ein Merkblatt ja nicht Deine persönlichen Daten, sondern allgemeine Daten als Beispiel. Das Merkblatt wird jedem zugeschickt, auch wenn er ein Millionenhaus finanzieren will oder eine Schrottimmobilie.
Nach meinem Verständnis ist das so nicht korrekt. Das ESIS Merkblatt ist schon auf das konkrete Finanzierungsangebot zugeschnitten. Es ist ja dazu gedacht alle wesentlichen Informationen für den Verbraucher übersichtlich zusammenzustellen.