Copecart Gewerbe Anmeldung erst ab 18?
Hallo,
Ich bin aktuell (fast) 16 und möchte mein eigenes Produkt auf Copecart erstellen. Ich habe vor das ganze dann mit 18, und WENNS GUT LÄUFT mit 17, auszuzahlen und mir ein Gewerbe anzumelden.
Ich habe bereits beim Copecart Team nachgefragt und sie meinten es ist EGAL, WANN ich es anmelde, HAUPTSACHE man macht es beim auszahlen.
Ebenfalls haben sie aber dazu auch gesagt, dass sie keine Finanz Beratung geben und man beim Finanzamt fragen sollte. Ich bitte um Antworten von Leuten die sich dort zu 100% AUSKENNEN!
Meine FRAGE: Darf ich das Gewerbe erst beim auszahlen anmelden?
LG
4 Antworten
Die Antwort von Eifelia ist zu 100 % richtig.
Nur zur ERgänzung und Erklärung, für das Finanzamt hast Du das Geld verdient, wenn Du darüber verfügen könntest udn das ist der Zeitpunkt, wo Du theoretisch eine Auszahlung von Copecart veranlassen kannst.
Ob die dafür den Nachweis der Gewerbeanmeldung ahben wollen, ist dabei völlig belanglos.
Also Steeurerklärungen ab dem Zeitpunkt, wo Du tätig wirst.
Du könntest das ja auch mit Genehmigung der Eltern, oder ggf. des Familiengerichts machen.
Mein Vorschlag, klemme Dir Mama, oder papa unter den Arm und gehe mit denen Zusammen zu einem Steuerberater udn lasst Euch Informieren. Ein Kollege von mir in Eurer Gegend wird schon für kleines Geld sagen, was zu tun ist.
Was für ein Schwachsinn, sorry!
Das Gewerbe besteht ab dem Moment, wo Du Tätigkeiten mit Gewinnabsichten ausführst!
Wann Du dir das dann tatsächlich auszahlen lässt, ist sowas von irrelevant!
Und fur das, was Du aktuell vorhast, benötigst Du von Deinen Eltern und dem Familiengericht eine Erlaubnis.
"Ich bitte um Antworten von Leuten die sich dort zu 100% AUSKENNEN!"
hier ist ein Finanzforum...welches Rat und Tips gibt... aber nie und nimmer Rechtssicherheit
sie sollten sie an Fachleute wenden... Unternehmensberatung etcetc.. das kostet zwar Geld, aber das sollte es ihnen wert sein...
Nein. Ein Gewerbe ist anzumelden, sobald die gewerbliche Tätigkeit aufgenommen wird (lies § 14 GewO). Außerdem hat der Zeitpunkt der Auszahlung absolut nichts damit zu tun (außer, dass Copecart vielleicht ohne Gewerbeanmeldung nichts auszahlt, dass ist dann deren interne Regelung): Für jedes Wirtschaftsjahr ist eine Gewinnermittlung zu erstellen und der Gewinn ist zu versteuern - ob Du Dir den auszahlen lässt, ist völlig egal, das Geld steht Dir ja zur Verfügung, wenn Du Dich gesetzteskonform verhältst.
also: entweder bis zur Volljährigkeit warten oder um die Zustimmung der Eltern und des Gerichts bemühen und das Gewerbe jetzt anmelden.
Und:
"Ich bitte um Antworten von Leuten die sich dort zu 100% AUSKENNEN!"
Hier ist ein Forum - hier darf jeder antworten, wenn und was er will.
Aber darum freundlich zu bitten, dass keine Deppen ihre geratene Ansicht als Tatsache posten, finde ich okay.
Ich selbst versuche eigentlich bei Antworten immer das zu kennzeichnen, was ich nur vermute, oder Quellen anzufügen.