Mündliche Zusage ,Arbeit?

3 Antworten

Das ist ja richtig ärgerlich und bei so einer unzuverlässigen Chefin und dann noch so uneinsichtig, würde ich mir meinen Teil denken. Ich weiss leider gar nicht, wie groß euer Betrieb ist, aber sowas "verpeilt" man doch in einem kleineren Team nicht einfach, zumal man es sich notiert hat. Es sei denn, man will die Person auf diese Weise rausekeln... Da war ja nun gar kein Entgegenkommen.

Hast du ihr diese Frage mal gestellt, was mit den Kosten ist? Du hast auf sie vertraut. Allerdings hast du mit dem freien Tag wohl auch etwas gepokert,. Ist der denn gleichzuwerten wie ein Urlaubstag? Oder wird der genehmigt, wenn betriebliche Gründe nicht entgegenstehen? Da hätte man sicherheitshalber doch einen Urlaubstag für nehmen können.

Betriebsrat gibt es vermutlich keinen, oder? Ein Kollege der mit dir die Schicht tauschen würde für eine kleine Geste der Dankbarkeit?


Michael0109 
Beitragsersteller
 27.07.2024, 10:47

Das schlimme an der Sache ist ja, das mein Vater auch mit der Abteilungsleiterin gesprochen hat und zu ihr gemeint hat, ab Samstag hab ich Urlaub und am Freitag brauch ich meinen freien Tag,damit wir schon am Freitag fahren können. Da wurde es auch mündlich zugesichert. Problem ist auch, das am nächsten Tag die Hochzeit von meiner Tante ist,also müssen wir am Freitag fahren, das alles was die Chefin

Reden wir hier von einem Großunternehmen oder einem Kleinbetrieb?

Sprich was verstehen sie unter 'chefin'?

Eigentümerin...Abteilungschefin...hat sie noch einen Vorgesetzten...

Gibt es einen Betriebsrat?

Ich habe nur in Großunternehmen gearbeitet mit festem Urlaubsantragsformular in 4facher Kopie...oder gibt's sowas bei ihnen nicht?

So wie sie das hier schildern...klingt mehr nach mündlicher Zusage als konkreter Genehmigung...

Wenn Sie trotzdem Urlaub gebucht haben...warum haben Sie nicht eine Reiserücktrittsklausel eingebaut?

Von welchen Kosten reden wir hier?

Laut Paragraph 7 des Bundesurlaubsgesetzes kann der AG nur in dringenden Fällen einen genehmigten Urlaub ablehnen...Ich sehe hier nur eine mündliche Absprache...keine unterschriebene Genehmigung

Sie könnten versuchen die Kosten des Reiserücktritts zurückverlangen...aber wenn nicht bleiben sie darauf sitzen...mündliche zusagen ohne Zeugen kann man auch nicht einklagen

Es bleibt Ihnen nur dieses zu akzeptieren


Tiiii  27.07.2024, 19:02

Nicht um Thema aber:

Süß, 4x Kopie. Ist noch bisl vom 21. Jhd entfernt, oder?

tellerchen  27.07.2024, 20:23
@Tiiii

ja so war das zumindest bei EDEKA... originalbeleg wird eingereicht...der 2te durchschlag landet beim vorgesetzten... der 3te durchschlag in der Rechnungsabteilung und der 4te durchschlag bekam man unterschrieben zurück.... können sie das nachverfolgen....;-)))

Michael0109 
Beitragsersteller
 27.07.2024, 10:44

Hallo, es handelt sich um die Abteilungschefin. Es handelt sich um insgesamt knapp 500 €.

tellerchen  27.07.2024, 10:47
@Michael0109

dann würde ich mich an den Betriebsrat wenden bzw an den Vorgesetzten ihrer Chefin...bereiten sie eine Aufstellung der Kosten vor und zeigen es dem Vorgesetzten...oder schreiben sie ihm einen Brief nebst kostenaufstellung...und dann gucken was passiert

Michael0109 
Beitragsersteller
 27.07.2024, 10:58
@tellerchen

Die Chefin hat meinen Vater gestern total abgewimmelt und meinte da ist was unter gegangen es tut ihr leid. Werde später zur ihr hin gehen und sag: Die Tickets kann ich nicht umtauschen und wenn wir neue buchen müssten wären es insgesamt 500 € unkosten, wer zahlt das jetzt?

Ein Grund mehr, warum man solche Dinge schriftlich einreicht, nicht mündlich!

Beweise mal Deine Behauptungen!