Anzahlung zur Reservierung bei Ebay kleinanzeigen?

4 Antworten

Aha, Du möchtest also ein Motorrad via Kleinanzeigen kaufen, ohne Probefahrt, ohne das Motorrad gesehen zu haben, ohne den Verkäufer real gesehen zu haben und sogleich eine Anzahlung zu machen.

Nein mehr Fehler auf einmal zu machen geht gar nicht. Du weist ja nicht einmal, ob der Verkäufer überhaupt existiert und ob er im Brief steht und somit wirklich das Krad verkaufen kann.

Was sollte den Verkäufer nun daran hindern, das Krad trotzdem zu verkaufen?

Wenn du 500 Euro zu viel hast, kannst du sie geben. Ich würde das nicht tun und einen kurzen Vertrag schreiben (Vorlagen gibt es sicherlich genug im Netz). Eine gescannte Unterschrift reicht. Für den Verkäufer ist das Aufwand von max. 10 Minuten, die bei dem vermutlich hohen Preis mehr als gerechtfertigt sind. Aber sonst ohne schriftliche Absicherung (und vermutlich auch ohne Kontaktdaten) kommst du an deinem Geld nicht wieder.

Ich überweise kleine Beträge bis ca. 50 Euro ohne Weiteres, wenn der Verkäufer gute Bewertung hat. Bei 500 Euro wäre für mich die Grenze deutlich überschritten.

Abgesehen davon, bei Autos ist eigentlich eine Besichtigung und Probefahrt üblich. Ich weiß nicht, wie es bei Motorrädern ist, aber an deiner Stelle würde ich mir überlegen, ob ich nicht hinfahren will.

Kann man das irgendwie schriftlich festhalten

Kann man

oder sollte ich mir da keine sorgen machen wenn wir das so mündlich abmachen mit der Anzahlung für die Reservierung?

mündlich nie, da könntest Du das Geld lieber ins Klo spülen, da würdest Du es wenigstens noch gluckern hören.

Du musst Dir Fragen stellen:

  1. Willst Du das Motorrad wirklich haben?
  2. oder nur resevieren und noch ein Rücktrittsrecht haben?
  3. Soll es als Anzahlung gelten, oder als ggf. verlorene Gebühr, nur damit er den Verkauf rausschiebt, bis Du das Geld zusammen hast?

Im ersten Fall machst Du den Kaufvertrag und zahlst 500,- Euro an. Bei den zahlungsbedingungen "Anzahlung 500,- Euro, Restbetrag fällig spätestens am ........... Übergabe bei Zahlung des Restkaufpreises. Der Verkäufer ist berechtigt/nichtberechtigt das Motorrad bis zu übergabe zu nutzen.

Im zweiten Fall musst Du eine Vereinbarung machen, die sagt, dass das er bis zum ...... auf einen verkauf verzichtet. Solltet ihr dann nicht einig werden bekommst Du Dein Geld zurück. (Auf diese Regelung wird sich wohl keiner einlassen, aber rechtlich möglich).

Oder 3. Du zahlst einen Betrag udn er verkauft nicht vor dem ..(Datum).. Sollte der Verkauf nciht zustande kommen, verbleibt der Betrag beim Verkäufer.

Auf jeden Fall musst Du den Verkäufer zuhause aufsuchen, bei einem Treffen auf einem Parkplatz, weißt Du nicht, ob es den wirklich gibt udn Du brauchst Kopien des Ausweises udn der Fahrzeugpapiere.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

Bei Kleinanzeigen würde ich niemanden trauen, wenn überhaupt dann würde ich zum VK fahren das Motorrad probefahren und bezahlen und mitnehmen, geht das nicht, würde ich die Finger davon lassen