Vater verkauft nach der Scheidung sein Elternhaus. Steht den Kindern etwas zu?
Der Vater bekommt nach der Scheidung der Eltern das Elternhaus zugesprochen.
Er heiratet nocheinmal und verkauft das Elternhaus.
Steht seinen Kindern ein Teil zu?
5 Antworten
Es st sein Haus.
Er kann es verkaufen, umbauen, verschenken, was auch immer.
Nein. Sein Haus, seine Entscheidung, sein Geld.
Auf Basis welcher Rechtsgrundlage sollte den Kindern ein Anteil zustehen?
Der Vater kann mit seinem Vermögen beliebig verfahren und dieses ausgeben oder vermehren nach Gedünken.
Außer einem generellen Unterhaltsanspruch (der jedoch nicht an Ereignisse wie einen Hausverkauf gebunden ist) gibt es keine Verpflichtung des Vaters gegenüber den Kindern.
Da das Haus nach der Scheidung dem Vater zugesprochen wurde, gehört ihm das Haus. (Daran ändert auch eine nochmalige Heirat erst mal nichts.)
Wenn er sein Haus verkauft, dann gehört selbstverständlich der Verkaufserlös auch ihm.
Erst wenn der Vater stirbt, können seine Kinder etwas von ihm erben.
(Falls die Kinder noch minderjährig und/oder in Ausbildung sind, haben sie i. d. R. ein Anrecht auf Unterhaltszahlungen vom Vater. Das ist aber eine andere Sache, die unabhängig von deiner Frage nach dem Elternhaus, zu betrachten ist.)
Den Kindern stehen NULL,NULLNULL Euro zu, denn der Vater kann mit seinem Vermögen machen, was er will