Vom arbeitgeber beim klauen erwischt,schulden bei ihm abbezahlt und dennoch geht er danach zur polizei. Was kommt auf mich zu?

6 Antworten

Eigentlich hätte er dich Fristlos entlassen können.

Das er jetzt nachträglich zur Polizei geht um Anzeige zu erstatten, sieht in meinen Augen so aus, als wenn er dir jetzt doch kündigen will. Da die Fristlose vom Tisch ist, braucht er einen Grund für die Fristgerechte. Daher jetzt die Anzeige.

Da du das Geld zurück gezahlt hast dürfte es strafrechtlich keine großen Folgen für dich haben, ggf Bewährung wenn du dir vorher nichts hast zu Schulden kommen lassen.

Mit einem schlechten Arbeitszeugniss darfst du natürlich auch rechnen und das dich niemand mehr dort Einstellt, wo du mit Geld zu tun hast.


Alarm67  26.07.2024, 10:04

Ich kann der Frage nichts darüber entnehmen, ob der FS noch dort arbeitet oder gekündigt wurde.

Woher weißt Du das?

berlina76  26.07.2024, 16:54
@Alarm67

Ich kann aber auch nichts Gegenteiliges lesen zudem steht da mein Chef und nicht mein Ex-Chef

Alarm67  26.07.2024, 17:08
@berlina76

Für gewöhnlich werden Arbeitnehmer, die den Chef beklauen, sofort fristlos rausgeschmissen, was man deshalb nicht explizit erwähnen muss!

Nachdem Du Deine "Schuld" durch Ratenzahlung abgetragen hast, wird ein Richter ein derartiges angestrebtes Verfahren - Monate nach Tatbegehung vermutlich niederschlagen. Selbst mit einer Kündigung wird/ würde der AG vermutlich nicht durchkommen.

Für eine genaue Beurteilung wende Dich an einen Rechtsanwalt, der dann auch alle Details hat.

Je nachdem, ob Dir die Kasse anvertraut ist, könnte es statt Diebstahl, auch Unterschlagung, oder Veruntreuung sein.

Diebstahl § 242 StGB Freiheitsstrafe bis 5 Jahre, oder Geldstrafe.

Unterschlagung § 246 StGB Freiheitsstrafe bis 3 Jahre, oder Geldstrafe.

Veruntreuung § 266 StGB Freiheitsstrafe bis 5 Jahre, oder Geldstrafe.

Natürlich hat der Wert sehr viel mit dem Strafmaß zu tun.

Aber, weil der Schaden wieder gut gemacht ist, wird der Strafrahmen nach unten verschoben.

Auch die Zusage Dich nicht anzuzeigen und es nach der Rückzahlung dann doch zu machen, wird man Dir bei der Strafe anrechnen.

Also ja, Du wirst bestraft, aber nicht so sehr, als wärst Du gleich angezeigt worden und es gäbe noch keine Rückzahlung.

Die Rückzahlung wäre vermutlich eine der Auflagen gewesen, wenn Du eine Bewährungsstrafe bekommen hättest.

Also mein Tipp, Geldstrafe, oder Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Mit ganz viel Glück und einem guten Anwalt wäre wegen der Täuschung des Arbeitgebers sogar eine Einstellung unter Auflagen § 153 a StPO

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

Du brauchst unbedingt einen Rechtsanwalt. Am besten einen, der sich im Strafrecht und im Arbeitsrecht auskennt. Erkennst du am "Fachanwalt". Einfach mal googeln, ist eine recht verbreitete Kombination

Naja ...was hätten sie denn als AG getan...?

dem Geld bzw Schulden hinterher laufen...?

das er ihnen gesagt hat mit Anzeige...da ist in seinen Augen das Vertrauensverhältnis derart gestört, daß eine zukünftige Zusammenarbeit nicht mehr gegeben ist.

Meine letzte Beziehung ist an so einem gestörten vertrauensverhältnis zerbrochen...Ihr AG hat Ihnen vertraut... Wie ich meiner Beziehung...als ich vor Jahren erblich vermögende wurde und gemerkt hatte..das jemand mit dem man 16jahre zusammengelegt hatte... Nach meinem Vermögen mein Haus etc abgesucht hatte und versucht hatte Geld zu entwenden...sorry da war bei mir der Ofen aus...zu so jemanden kann ich kein vertrauen mehr haben...

Wenn man wen auch immer betrügt bzw hintergeht...ist das in meinen Augen eine charakterliche Veranlagerung...sowas hat man oder hat man nicht...für mich persönlich käme das nie in frage...etwas geklautes ist etwas geklautes in meiner Denkweise was einem nie gehört...Ich habe nie geklaut...könnte ich nicht...wahrscheinlich auch erziehungssache...ist wie ne Sucht nach etwas man mußdafür empfänglich sein vom Charakter her

Machen Sie sich darauf gefasst gekündigt zu werden...Sie könnten evtl noch vereinbaren ein einwandfreies Zeugnis zu bekommen..bzw es gibt auch vereinbarungen...wo sie ihr Zeugnis selber schreiben und ihr AG das so wörtlich übernimmt...


Anoym484 
Beitragsersteller
 26.07.2024, 10:25

Die fristlose Kündigung wurde schon unterschrieben. Die raten kamen danach. Ich wurde schon gekündigt