Kann ich einen Einspruch gegen einen Bescheid vom Finanzamt auch einfach nur per E-Mail ans FA schreiben, oder muss es ein Einschreiben auf dem Postweg sein?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

ein Einspruch gegen einen Bescheid vom Finanzamt muss gemäß § 357 der Abgabenordnung (AO) schriftlich erfolgen. Das bedeutet, dass der Einspruch entweder in Papierform oder elektronisch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingereicht werden muss.

Per E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur reicht in der Regel nicht aus, da sie nicht die gesetzlich geforderte Schriftform erfüllt. Einige Finanzämter akzeptieren zwar E-Mails, aber darauf sollte man sich nicht verlassen, da es zu Problemen mit der Fristwahrung kommen kann.

Am sichersten ist es, den Einspruch per Post zu versenden. Hier bietet sich ein Einschreiben mit Rückschein an, um einen Nachweis über den fristgerechten Eingang zu haben. Alternativ kann der Einspruch auch per Fax gesendet werden, wobei der Sendebericht als Nachweis dient.

Eine weitere Möglichkeit ist die Nutzung des ELSTER-Portals. Über dieses offizielle Online-Portal der Finanzverwaltung können Einsprüche elektronisch mit der erforderlichen Sicherheit eingereicht werden.

Also:

Per Post: Einspruch schriftlich einreichen, am besten per Einschreiben.

Per Fax: Mit Sendebericht als Nachweis.

Elektronisch: Über das ELSTER-Portal oder per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur.

Ich hoffe, das hilft dir weiter!

Dazu gibt es eine Anweisung des Budesfinanzhofs (BFH):

Form des Einspruchs. Der Einspruch ist schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären (§ 357 Abs. 1 AO). Die Schriftform für einen Einspruch ist auch bei einer Einlegung durch Telefax gewahrt (BFH Beschluss vom 26.3.1991, BStBl II 1991, 463).

357 Abs. 1 AO: (1) Der Einspruch ist schriftlich oder elektronisch einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.

Eine eMail genügt demnach. Auch ein einfacher Brief wäre ausreichend, allerdings hat man hier keinen Nachweis für die Fristeinhaltung. Wenn Du bei elster.de registriert bist, empfehle ich die Elster-Nachricht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung