Muss ich noch mal einen Einspruch einlegen, falls ich nach dem Bescheid über den Grundsteuerwert Hauptfeststellung, jetzt noch einen Bescheid über den .......?
........ Grundsteuerwert Zurechnungsfortschreibung erhalten habe?
Mein Einspruch ist noch nicht entschieden. Der Wert im Bescheid ist auch gleich hoch,
nur bei der Zurechnung stand bei der Hauptfeststellung der Name meines verstorbenen Vaters und jetzt steht dort mein Name. Die Steuernummer ist auch gleich.
Muss ich jetzt auch gegen diesen neuen Bescheid auch nochmal Einspruch einlegen, oder reicht mein erster Bescheid auf die Grundsteuerwert - Hauptfeststellung?
3 Antworten
Ja.
Diees ist ein neuer Bescheid, der andere ist kein Grundlagenbescheid.
Ein Einspruch gegen die neue Grundsteuer hat sehr wenig Aussicht auf Erfolg. Nur bei Formfehlern ist es aussichtsreich, gegen die Festsetzung des Hebesatzes ist er sogar unmöglich.
Für Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen wird die Grundsteuer immer höher (75 - 200 %), nur für Mehrfamilienhäuser wird sie billiger. Damit werden - wie zu Zeit üblich - wieder mal die Reichen von den Abgaben der Armen beschenkt.
Einfach machen!
Lieber doppelt als gar nicht!