Muss ich noch mal einen Einspruch einlegen, falls ich nach dem Bescheid über den Grundsteuerwert Hauptfeststellung, jetzt noch einen Bescheid über den .......?

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Ja.

Diees ist ein neuer Bescheid, der andere ist kein Grundlagenbescheid.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Ein Einspruch gegen die neue Grundsteuer hat sehr wenig Aussicht auf Erfolg. Nur bei Formfehlern ist es aussichtsreich, gegen die Festsetzung des Hebesatzes ist er sogar unmöglich.

Für Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen wird die Grundsteuer immer höher (75 - 200 %), nur für Mehrfamilienhäuser wird sie billiger. Damit werden - wie zu Zeit üblich - wieder mal die Reichen von den Abgaben der Armen beschenkt.

Einfach machen!

Lieber doppelt als gar nicht!