Hallo in die Runde,
Ich beabsichtige eine Vorsorgevollmacht für meine Kinder zu erstellen, die keine Finanztransaktionen, bzw. Bankgeschäfte beinhaltet, da diese ja überwiegend über bankeigene Vollmachten hinterlegt werden müssen.
In der Innenverhältnisregelung hierzu plane ich jedoch, meinen volljährigen Kindern bei einer dann mündlich erteilter Ermächtigung in meinem Namen mittels meiner Zugangsdaten und mit meinem Smartphone Online-Banktransaktionen zu tätigen.
Mir ist bekannt, dass es überlicherweise nicht erlaubt ist, Zugangsdaten an Dritte ohne separater Bankbevollmächtigung weiter zu geben.
Aber reicht im Falle von Onlinetransaktionen in meinem Namen trotzdem eine mündlich erteilte Vollmacht an meine Kinder aus, um Banktransaktion zu tätigen?
Falls nicht, was wären die Konsequenzen oder was wäre eine Alternative um nicht den Weg über die Bankvollmacht zu gehen.
Vielen Dank für die Rückmeldungen bereits im Voraus.