Nebenkostenabrechnung nach dem Tod meiner Mutter?


11.12.2024, 16:05

Die Nachzahlung ca 400€ und die Erstattung 90€

4 Antworten

Naja du kannst die Erstattung verlangen. Ob das ohne eine Klage klappt, ist die Frage. Ob sich eine Klage lohnt, hängt von der Höhe ab. Ansonsten wird der Vermieter die Erstattung vermutlich mit der Nachzahlung aufrechnen. Falls die Nachzahlung hoher ausfällt, als die Erstattung, würde ich aber nichts zahlen.

Wenn du mit dem Vermieter sonst nichts mehr zu tun haben wirst, würde ich an deiner Stelle versuchen, das maximale rauszuholen. Folglich würde ich mitteilen, dass die Abrechnung für 2022 bereits verjährt ist und die Erstattung für 2023 auf dein Konto überwiesen werden soll.

Hängt aber natürlich von dem Betrag ab... Wenn die Nachzahlung nur ein paar Euronen beträgt, solltest du abwägen, ob es sich überhaupt lohnt, die Zeit dafür aufzuwenden.

Unabhängig der rechtlichen Situation, würde ich persönlich wohl sogar die Nachforderung akzeptieren. Also 400 - 90 bezahlen.

Die Kosten sind ja angefallen, und es gibt mitunter auch kleinere Vermieter, denen ich es nicht zumuten wollen würde, diese Kosten selbst zu tragen, die ja eigentlich für die Mutter angefallen sind.

Wenn es nach Deinem Gewissen geht, schreibe dem Vermieter, dass die Abrechnung aus 2022 verjährt ist, er nichts mehr fordern darf.

Und auf die 90 Euro aus 2023 legst Du keinen Wert.

Rein rechtlich betrachtet, stehen dir die 90 Euro zu, der Vermieter hat keinen Anspruch auf die 400 Euro, PUNKT.