Der Vermieter untersagt uns auf einmal den eigenen Briefkasten?

3 Antworten

Private Wohnung, Büro oder gewerblich?!

Sollte es sich um eine privat gemietete Wohnung handeln, steht euch aktuell kein Sonderkündigungsrecht zu.

Fordert den Vermieter schriftlich und nachweisbar unter Fristsetzung (mindestens 14 Tage) auf, dass dieser euch einen eigenen Briefkasten zur Verfügung stellt bzw das ihr diesen aufstellen/montieren dürft.

Kommt er dem nicht nach bzw. verweigert dieser die Erlaubnis, würde ich persönlich kündigen, egal ob fristgerecht oder fristlos.

Fristgerecht dürft ihr jederzeit kündigen.

Fristlos bedeutet im Übrigen, dass ihr sofort auszieht!

Das ist so ungefähr, als ob einem in erbsendickem Nebel einer mit der Frage entgegen kommt, wo es denn hier zum Bahnhof geht.

Wie sieht denn die Mietsache aus? Gab es da keinen Briefkasten bei Abschluss des Mietvertrags? Was steht im Mietvertrag, was im Übergabeprotokoll?

Ich habe schon des öfteren Bürohäuser gesehen, bei denen ein Concierge die Post entgegen nahm. So ungewöhnlich ist das nicht.

Es gibt tatsächlich ein Urteil, wonach bei Änderung der Briefkästen, dieser mindest so groß sein muss wie der alte und ein fehlender Briefkasten oder kleinerer Kasten eine Mietminderung um 1% rechtfertigt.

ich würden den VM damit konfrontieren und eine Mietminderung um 1% ankündigen, falls der Kasten entfernt werden sollte. Denngemietet wie gesehen und du hast die Räumlichkeiten samt Briefkasten gemietet.

Zudem kann man auch schon am Umschlag erkennen, was drinn ist, ob es sich um Rechnungen, Mahnungen oder gar Gelbe Briefe handelt und das geht weder deinen Hausmeister noch deinen VM etwas an, was du für Post erhältst.

Ausnahme, du hast ohne Briefkasten Gemietet und es gab nie eine Genehmigung zum anbringen eines eigenen Kastens.


Alarm67  20.11.2024, 06:56

"Ausnahme, du hast ohne Briefkasten Gemietet und es gab nie eine Genehmigung zum anbringen eines eigenen Kastens."

Nicht korrekt!!!

"Jeder Mieter hat einen Anspruch auf einen eigenen Briefkasten, selbst wenn dies nicht im Mietvertrag als Mietgegenstand aufgeführt ist. Für den Mieter bestimmte Post soll ihn auch zuverlässig erreichen."

https://www.anwalt.de/rechtstipps/anspruch-des-mieters-auf-einen-briefkasten_162497.html#:~:text=Jeder Mieter hat einen Anspruch,soll ihn auch zuverlässig erreichen.