Einkünfteermittlung bei gemeinnützigen Vereinen?
Wir sind ein gemeinnütziger Verein und haben neben unserer Satzung eine Geschäftsordnung.
Grundsätzlich sind wir nicht bilanzierungspflichtig und müssen auch keine doppelte Buchführung machen. Wir sind schlicht zu klein und haben weniger als 1000 € Einnahmen pro Geschäftsjahr.
Da wir aber planen zu wachsen, haben wir in unserer GO bereits festgelegt, dass der Kassenwart doppelt buchführen und eine Bilanz erstellen soll. Ebenso hat ein anderer Vorstand die Aufgabe, den Jahresabschlussbericht zu erstellen.
Geraten wir damit in Probleme bzgl. der steuerlichen Einkünfteermittlung?
Wir sind ja steuerlich als gemeinnütziger Verein in der Größe berechtigt, eine EÜR zu machen. Da wir aber freiwillig Buch führen und einen Jahresabschluss durchführen, habe ich Sorge, dass wir dadurch auch steuerlich verpflichtet werden, bei der Körperschaftssteuererklärung eine Bilanz vorzulegen.
2 Antworten
Wenn Ihr sowieso die Mehrarbeit auf Euch nehmt eine Bilanz zu erstellen, so ist es nicht nur Pflicht, dass auch für das Finanzamt zu machen, sondern sogar sinnvoll.
Es erspart Euch nämlich irgendwann die Umstellung mit Übergangsgewinn usw.
Hallo,
es ist toll zu sehen, dass ihr plant zu wachsen und schon jetzt an eine professionellere Buchführung denkt. Wenn ihr freiwillig zur doppelten Buchführung wechselt, seid ihr tatsächlich verpflichtet, eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zu erstellen. Das bedeutet, dass ihr bei der Körperschaftssteuererklärung eine Bilanz vorlegen müsst, anstatt nur eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR).
Diese Umstellung kann zwar zusätzlichen Aufwand mit sich bringen, bietet aber auch den Vorteil einer besseren Übersicht über eure Finanzen, was gerade beim Wachstum sehr hilfreich ist. Außerdem zeigt es potenziellen Unterstützern und Partnern, dass euer Verein strukturiert und transparent arbeitet.
Viel Erfolg bei euren Vorhaben!