Einkünfteermittlung bei gemeinnützigen Vereinen?

2 Antworten

Wenn Ihr sowieso die Mehrarbeit auf Euch nehmt eine Bilanz zu erstellen, so ist es nicht nur Pflicht, dass auch für das Finanzamt zu machen, sondern sogar sinnvoll.

Es erspart Euch nämlich irgendwann die Umstellung mit Übergangsgewinn usw.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Hallo,

es ist toll zu sehen, dass ihr plant zu wachsen und schon jetzt an eine professionellere Buchführung denkt. Wenn ihr freiwillig zur doppelten Buchführung wechselt, seid ihr tatsächlich verpflichtet, eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zu erstellen. Das bedeutet, dass ihr bei der Körperschaftssteuererklärung eine Bilanz vorlegen müsst, anstatt nur eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR).

Diese Umstellung kann zwar zusätzlichen Aufwand mit sich bringen, bietet aber auch den Vorteil einer besseren Übersicht über eure Finanzen, was gerade beim Wachstum sehr hilfreich ist. Außerdem zeigt es potenziellen Unterstützern und Partnern, dass euer Verein strukturiert und transparent arbeitet.

Viel Erfolg bei euren Vorhaben!