Steuerklasse bei gewöhnlichem Aufenthalt in D ohne Meldeadresse?

3 Antworten

Ich habe schon oft gelesen, dass ein fehlender Wohnsitz zu LSK VI führt.

Leider finde ich dazu gar nicht die Rechtsgrundlage, weder in Paragraf 38b noch in Par.39c des EStG.

Möglicherweise ergibt sich das aber mittelbar, da die Meldebehörde dann ja nicht die erforderlichen Daten ans Finanzamt übermitteln kann.

Wenn das so ist, dann ist das so. Dann hilft nur eine Meldeadresse, die man sich normalerweise über Organisationen der Obdachlosenhilfe organisieren kann.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwj67tOJwPSJAxUD0AIHHSVeOZ0QFnoECCsQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.datev-community.de%2Ft5%2FPersonalwirtschaft%2FAN-hat-aufgrund-von-Wohnsitz-K%25C3%25BCndigung-Steuerklasse-6%2Ftd-p%2F57224&usg=AOvVaw3_Jw6bfYprEi0-BGl_QFd0&opi=89978449

Deine Steuermerkmale werden unabhängig von Deiner Meldeanschrift - abhängig von Deinen Personaldaten festgelegt.

Wobei es nicht möglich ist, ohne irgendeine Art "Anmeldung" Transferleistungen zu beziehen - auch die Eintragung o.f.W. stellt melderechtlich eine "Anmeldung" dar.

Eine Meldeadresse hat meiner Meinung nach noch nie Einfluss auf die Steuerklasse gehabt!