Schenkung freibeträge die gleiche wie für Erbe?

4 Antworten

Hier die Freibeträge und Steuersätze auf einen Blick:

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Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
 - (Steuern, Erbe, schenkung)

Es handelt sich um dieselben Freibeträge bei Erbe und Schenkung.

Ja, die Freibeträge für Schenkungen sind in Deutschland tatsächlich die gleichen wie für Erbschaften. Das bedeutet:

Ehepartner: 500.000 €

Kinder: 400.000 €

Alle anderen: 20.000 €

Weitere Details findest du auf der offiziellen Seite des Bundesfinanzministeriums: Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer.

Liebe Grüße