Schenkung freibeträge die gleiche wie für Erbe?
Beim
Erbe ist so
Ehe Partner 500 k
Kinder 400
Alle anderen 20 k?
3 Antworten
Nein, es sind nicht immer dieselben Freibeträge. Nachlesen kannst Du hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__16.html
die Eltern und Voreltern bei Erwerben von Todes wegen;
Gehören gem §15 zur Steuerklasse 1, bei Schenkungen zu Steuerklasse II
Es handelt sich um dieselben Freibeträge bei Erbe und Schenkung.
Ja, die Freibeträge für Schenkungen sind in Deutschland tatsächlich die gleichen wie für Erbschaften. Das bedeutet:
• Ehepartner: 500.000 €
• Kinder: 400.000 €
• Alle anderen: 20.000 €
Weitere Details findest du auf der offiziellen Seite des Bundesfinanzministeriums: Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer.
Liebe Grüße