Schuldner verstorben?

Schubert610  04.12.2024, 11:20

Kannst du nachweisen das du Geld bekommst

SambaDom 
Beitragsersteller
 04.12.2024, 11:38

Ja ich habe einen handschriftlichen Schuldschein mit der Unterschrift des Schuldners.

5 Antworten

Wir wissen nicht, was auf dem Schuldschein steht, aber was Du tun kannstbund auch musst, ist schriftlich zu kündigen und fällig zu stellen.

Du schreibst einen Brief an die Witwe und kündigst ihr als Rechtsnbachfolgerin, das an den Ehemann gewährte Darlehn und stellst eine Frist bis zum ..... Für die Rückzahlung.

Nach § 489 ist dafür eine Frist von 3 Monaten vorgesehen, aberich würde hier, weil sie sich ja nicht kooperativ zeigt, einfach nur einen Monat zeit geben. Auf jeden Fall den Fälligkeitstag klaendarisch benennen, als nicht "innerhalb eines Monats" sondern, "die Rückzahlung stelle ich auf den 15. 01. 2025 fällig."

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Gab es schon einen Ratenvertrag mit dem Schuldner?

Verträge gehen auf die Erben über. Solange der Ratenvertrag zur Rückzahlung weiter bedient wird hast du also keine Handhabe, denn du bekommst ja dein Geld laut Vereinbarung.

Gab es keine Rückzahlungsvereinbarung oder die Erben bedienen diese nicht mehr, dann musst du das ganze Schriftlich von der Erbengemeinschaft (nicht nur von der Witwe) fordern, denn alle Erben erben auch gemeinsam die Schulden.

Und wenn gar nichts geht, bleibt dir nur dir nen Anwalt zu suchen. Trotz aller Trauer der Angehörigen.


SambaDom 
Beitragsersteller
 05.12.2024, 10:02

Nen, einen Ratenvertrag gab es nicht, nur einen Termin für die spätestmögliche Rückzahlung.

Du musst die Schulden vom Verstorbenen bei den Erben geltend machen, wenn nötig mit einem gerichtlichen Mahnbescheid, ist der Nachlass überschuldet so das alle Erben ausgeschlagen haben und der Staat erbt, dann gibt es nichts für dich weil der Staat keine Schulden zahlt


SambaDom 
Beitragsersteller
 04.12.2024, 12:00

Genügend Erbmasse ist da… deswegen ärgere ich mich sehr über das Verhalten der Erbin. Vielen Dank!

betroffen  04.12.2024, 12:07
@SambaDom

Wenn genügend Erbmasse vorhanden ist, braucht es auch keine Ratenzahlung. Lege den Schuldschein vor - und wenn es nix bringt, mach das mit dem Mahnbescheid, das ist kein großes Ding! Ich wünsche Dir viel Glück b

Schubert610  04.12.2024, 12:58
@SambaDom

leg ihr und den anderen Erben deine Forderung vor und setze eine Frist zur Rückzahlung (ohne Ratenzahlung), sollten sie nicht reagieren dann beantrage den gerichtlichen Mahnbescheid sonst wirst du wohl dein Geld nie wieder zurück bekommen.

Was macht man, wenn ein Schuldner nicht zahlen will?

Man beschreitet den Rechtsweg.

Ob das hier Erfolg haben kann, können wir leider nicht beurteilen. Wir wissen ja absolut garnichts über den Geldverleih und seine Details.


SambaDom 
Beitragsersteller
 04.12.2024, 11:58

Vielen Dank das hilft mir schon weiter. Noch eine Frage:
Die Ehefrau ist Haupterbin. Da die Ehe kinderlos war und kein Testament vorlag sind wohl (so die Mitteilung der Ehefrau) die Schwestern des Verstorbenen ebenfalls erbberechtigt. Müsste ich meine Forderung dann an alle Erbinnen senden lassen?

Privatier59  04.12.2024, 14:28
@SambaDom

Die Erben haften gesamtschuldnerisch, also jeder auf den vollen Betrag. Man braucht daher nicht alle Erben gleichzeitig zu verklagen.

SambaDom 
Beitragsersteller
 04.12.2024, 11:42

Das ist mir klar, aber was ist in dem Fall der Rechtsweg? Geht eine solche Schuld in die Berechnung des Nachlasses ein? Müsste ich meine Forderung also beim Nachlassgericht melden? Wenn ja - gibt es dafür Fristen? Ich habe mich schon fast 9 Monte vertrösten lassen und bisher nichts Offizielles unternommen…

Oder muss die Erbin verklagen? Wie läuft sowas?

Privatier59  04.12.2024, 11:47
@SambaDom

Das Nachlaßgericht stellt fest wer Erbe ist. Es ist nicht die Aufgabe des Nachlaßgerichts über Forderungen gegen den Erben zu entscheiden.

Dazu muß man den Erben verklagen.

Vorher sollte man sich aber beim Nachlaßgericht kundig machen, wer überhaupt Erbe ist. Die falsche Person verklagen kostet viel Geld.

Und Fristen? Da würden die Verjährungsfristen interessieren. Wann ist das Darlehen vergeben worden? Wann wurde es fällig? Vor mehr als 3 Jahren? Dann wäre alles zu spät.

EugenNeuer  04.12.2024, 19:33
@SambaDom

Wesentlich ist die Verjährung deiner Forderung, also, wann du nichts mehr verlangen kannst.
Hier gilt die Verjährungsfrist von 3 Jahren nach Par. 195 BGB, beginnend am 31.12. des Jahres, an dem du von dem Todesfall erfahren hast.

Wenn der Todesfall also 2024 war, dann verjährt dein Anspruch am 31.12.2027.
Also erst mal kein Stress - bis dahin musst Du aber etwas unternommen haben.
Diverse Anworten schlagen ja Vorgehensweisen vor, die von wfwbinder würde ich auch empfehlen.

"Aber sie vertröstet mich nur oder reagiert gar nicht."

Vielleicht vertröstet die dich ja gar nicht!

Ist diese Erbangelegenheit denn überhaupt schon abgeschlossen?

Und die Forderung muss natürlich gegen alle Erben gestellt werden, denn jeder Erbe trägt dann seinen Teil der Schulden, nicht nur die Ehefrau.

Und eine persönliche Frage:

"Genügend Erbmasse ist da… "

Und warum musste er sich dann Geld von dir leihen?


SambaDom 
Beitragsersteller
 04.12.2024, 12:39

Ob die Erbangelegenheit abgeschlossen ist weiß ich nicht. Aber auch wenn dem nicht so ist, könnte man ja vernünftig über das Problem sprechen. Aber sie geht dem Thema konsequent aus dem Weg.

Zu Ihrer persönlichen Frage:

Die Eheleute lebten getrennt. Er lebte nach der Trennung weiter im gemeinsamen Haus und trug alle Kosten - auch sämtliche Kosten zur Werterhaltung - allein. Als einfacher Arbeiter blieb ihm da nicht so viel zum Sparen übrig. Und dann ist sein Auto aufgrund eines Kurzschlusses in Flammen aufgegangen - Totalschaden. Ohne Auto hätte er seinen Job verloren. Daher habe ich ihm zur Überbrückung Geld geliehen.
Das Haus ist schuldenfrei nd wurde auf einen hohen sechsstelligen Wert geschätzt. Außerdem waren ja noch das Auto, mehrere Motorräder und andere wertvolle Gegenstände aus seinem Besitz da - mittlerweile alles verkauft.

Wie schon gesagt: Ich wäre auch mit einer längerfristigen Ratenzahlung einverstanden. Aber die Angelegenheit auszusitzen ist für mich nicht länger tragbar.