Kündigung wegen Krankheit - geht das?

8 Antworten

In Deutschland ist eine Kündigung wegen Krankheit grundsätzlich möglich, auch wenn der Arbeitnehmer unter das Kündigungsschutzgesetz fällt. Allerdings gelten in solchen Fällen hohe Anforderungen, die von den Arbeitsgerichten entwickelt wurden. Diese Anforderungen betreffen die Wirksamkeit einer „personenbedingten“ Kündigung, zu der auch krankheitsbedingte Kündigungen gehören. Personenbedingte Kündigungen fallen, genauso wie verhaltens- und betriebsbedingte Kündigungen, unter die auch nach dem Kündigungsschutzgesetz zulässigen Kündigungsgründe. Grundsätzlich lautet die Antwort also erst mal ja, das ist möglich.

Aber: Eine krankheitsbedingte Kündigung wird nur dann als wirksam anerkannt, wenn der Arbeitnehmer oft, also wiederholt kurz erkrankt ist oder längere Zeit an einer/wenigen Krankheiten leidet. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen eine Kündigung aussprechen. Weitere Voraussetzung für die Wirksamkeit ist jedoch, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner Krankheit dauerhaft nicht in der Lage ist, seine arbeitsvertraglichen Pflichten zu erfüllen. Die Gerichte prüfen außerdem weiterer Voraussetzungen. Die Anforderungen an eine solche Kündigung sind also sehr hoch, aber nicht unüberwindbar. Die Kündigung darf nur als „letztes Mittel“ in Betracht gezogen werden, wenn keine anderen Lösungsmöglichkeiten bestehen. Dies zeigt, wie streng die rechtlichen Vorgaben in diesem Bereich sind.

Viel detaillierter kann ich deine Fragen hier nicht beantworten, denn da kommt es auf deinen Gesundheitszustand und deine Krankengeschichte an. Und die willst du hier ganz sicher nicht (!) erläutern.

Mehr findest du zum Beispiel in dem Artikel hier:

https://abfindungshero.de/kuendigung_wegen_krankheit/

Noch ein letzter Hinweis: auch wenn die Anforderung extrem hoch sind, versuchen das ganz viele Arbeitgeber "einfach mal so". Indem sie eine Kündigung aussprechen und gucken, ob der Arbeitnehmer sich überhaupt dagegen wehrt. Solltest du also eine Kündigung bekommen, lohnt es sich unbedingt mit einem Rechtsanwalt zu sprechen. Vielfach kannst du eine kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen, nach der du weisst, ob er sich lohnt, gegen eine Kündigung Kündigungsschutzklage einzulegen. Bei krankheitsbedingten Kündigung, die ganz oft unwirksam sind, lohnt sich das aber. Vor allen Dingen, wenn man, wie du schon länger dabei bist! Dazu brauchst du aber einen Anwalt.

Hallo @karin1983
eine krankheitsbedingte Kündigung ist nur möglich, wenn du eine schlechte Krankheitsprognose hast:

  • bei kurzzeitigen Erkrankungen: 15 % bis 20 % der jährlichen Arbeitstage

oder

  • langfristig Arbeitsunfähigkeit absehbar.

Kündigung ist immer das letzte Mittel!

Viel Erfolg beim Termin mit der Personalabteilung!!!

Quellen
https://www.hopkins.law/expertise/kuendigung-wegen-krankheit

https://www.hopkins.law/expertise/personenbedingte-kuendigung-definition-beispiele-und-rechtslage#schlechte-prognose-bei-kurzzeitigen-erkrankungen

Woher ich das weiß:Recherche

Krankheit schützt nicht vor Kündigung!

Deine Gesamtleistung zählt.

Ja, eine Kündigung ist jederzeit möglich!

Es gibt klare Regeln, wann ein Arbeitgeber einen unbefristeten Arbeitsvertrag kündigen kann. Einer der Gründe kann(!) tatsächlich die Erkrankung des Arbeitnehmers sein. ABER: Es gibt hohe Hürden zu nehmen, ehe eine solche Kündigung rechtskräftig ausgesprochen werden kann.

Mit einer der wichtigsten Punkte: wie ist die Heilungsprognose? Wenn du also eine Maschine bedienen sollst, dir aber Beie Arme amputiert wurden, ist der Fall klar. Bei deiner Krankheit muss klar sein, dass es eine negative/keine Heilungsprognose gibt. Wenn es die jedoch gibt (weil du beispielsweise Physiotherapie bekommst), ist die Sache klar: eine Kündigung aus diesem Grund ist nicht möglich.

Zum nachlesen hier: https://abfindung-ratgeber.de/kuendigung-wegen-psychischer-erkrankung/

Wenn du das Gefühl hast, der Arbeitgeber will dich loswerden, noch ein Tipp von mir: halte nicht an so einer Stelle fest. Du lebst ruhiger, wenn du dir in Ruhe etwas neues suchst. Zudem kannst du dir so ja auch eine Abfindung mitnehmen, um den Jobwechsel finanziell entspannt überbrücken zu können. Hab ich auch so gemacht! ;)

Woher ich das weiß:Recherche

Im Ösiland muss man keinen Grund angeben um jemanden zu kündigen.
Natürlich wird hier auch mögliche Krankenstände nicht erwähnen.

Dir Toi Toi!