Erbe bei unverheiratetem Paar?

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist logisch. Wenn der Verstorbene keine weiteren Angehörigen als den Sohn hat, erbt der Sohn alles was dem Verstorbenen gehörte. Beansprucht Deine Freundin Teile davon, so muss sie es nachweisen und einen Rechtsanwalt zur Hilfe nehmen.


HalloHilfe 
Beitragsersteller
 02.12.2024, 10:49

Ich hab's mir fast gedacht. Das mit dem Rechtsanwalt wird wohl der sicherste Weg für sie sein, da sie in der jetzigen Trauerphase alles mit sich machen lassen würde.

Danke für die Antwort.

Amtsheini123  02.12.2024, 11:40
@HalloHilfe

Als jemand der zwar nur mit Verwaltungsrecht juristisch vertraut ist, muss ich sagen dass selbst ein Anwalt wohl nicht viel ausrichten wird. Sie hat keinerlei gesetzlichen Erbanspruch auf sein Eigentum. Nichts nada niente. Das einzige was sie behalten können wird sind Dinge, für die Sie den Nachweis erbringen kann, selbst oder anteilig von ihrem eigenen Geld bezahlt zu haben. Viel spaß dabei. Wie kann man in einer 22 Jährigen Partnerschaft nur so verantwortungslos sein und kein Testament aufsetzen?

Wäre ich der Sohn wäre ich natürlich jetzt auch ne Grinsebacke und würd sagen Ätschi Bätsch.

tellerchen  02.12.2024, 15:59
@Amtsheini123

naja...grinsebacke hin... grinsebacke her.... es kommt immer auf die Situation und auf die Menschen an... auf den Charakter...ich in meiner Situation wurde eigentlich per Tesdtament zum Alleinerben gemacht... weil mein Bruder meine Mutter damals von seinem geschenkten Grundstück verwiesen hat...ala verlassen sie mein Grundstück... das hatte die sich gemerkt... und 14 tage später saß ich überrascht mit ihr beim Notar... 3 Jahre später wurde meine Mutter ein Pflegefall... habe mich alleine gekümmert um sie.. mein Bruder war nicht einmal im Pflegeheim... nicht mal auf der Beerdigung... wenn er sich gekümmert hätte... etcetc hätte ich ihm freiwillig etwas gegeben... obwohl ich nicht müsste... aber irgendwo gibts die Grenze... also wenn die besagte Freundin gut war ...zum Sohn und zum Vater.... wenn ich der Sohn wäre ich hätte mich mit der Freundin kurzgeschlossen und ihr etwas abgegeben... aber ich bin leider nicht besagter Sohn... man weiß nicht einmal ...jedenfalls hab ich nix gelesen... war das eine Mietwohnung oder Eigentum des Vaters?...ich persönlich hatte damals rechtzeitig alle Schlösser des Elternhauses ausgewechselt...mein Bruder hat mehrmals versucht ob seine für den Notfall Schlüssel von der Mutter noch passten... hatte ihn selber abends überrascht beim Versuch...

Nun beansprucht der Sohn des Verstorbenen die Hälfte von allem, was in den 22 Jahren von den Beiden gespart und angeschafft wurde.

Wenn ich die restlichen Informationen richtig interpretiere, ist das - wenn sie nicht gerade fast ausschließlich die ganze Lebensführung bestritten hatte - doch in ihrem Sinn, oder nicht?

Was spricht also dagegen, wenn sie sich ein paar Kaufverträge/Quittungen zusammensucht, die sie bezahlt hatte und anschließend mit diesem Sohn die ganzen Sachen durchgeht? Dabei hätte sie bei überbordenden Ansprüchen diese Quittungen zum Vorzeigen.

Wenn es wider Erwarten größere Differenzen gibt, kann man immer noch einem Rechtsanwalt (eher zweien) das Geld nachwerfen.

Unabhängig von den anderen Antworten, gibt es eine Ausnahme.

Auf Sachen, die für die normale Haushaltsführung gebraucht werden haben die Erben keinen Anspruch auch keinen finanziellen Ausgleich. Ergo Waschmaschine Küche und Einrichtung kann sie behalten, egal wer sie bezahlt hat. Dazu gibt es ein Urteil.

Den Van Gogh muss sie rausrücken, genauso wie seine Uhrensammlung.


MonavdH  02.12.2024, 16:34

Nur wenn beide im Mietvertrag stehen.

Amtsheini123  02.12.2024, 11:42

Au contraire, wenn die Küche zum Haus selbst gehört kann sie einen Dreck behalten. Einzelne dazugekaufte bewegliche Geräte? Ja. Den Herd und den Backofen und die Arbeitsfläche auf keinen Fall, das Gehört zur Immobilie. Vor allem wird sie die wohl kaum selbst gekauft haben...

berlina76  02.12.2024, 12:01
@Amtsheini123

Wo steht, das es um eine Immobilie in Eigentum des Verstorbenen geht und nicht um gemietet handelt. Zum Wohnverhältnis gibt es keine Auskunft, nur, das sie zusammen gelebt haben.

Amtsheini123  02.12.2024, 12:13
@berlina76

Naja wir wissen vieles nicht. Aber wer kein Testament gemacht hat, in einer unverheirateten 22 Jährigen partnerschaft... da tun sich mir gewaltige Fragen auf. Entweder ist sein Vermögen so gering dass es irrelevant ist und die sich am ende um 50.000 poplige Euronen und ne uhr streiten ODER der Kerl war wahnsinnig / dämlich / dumm, OODER er hat absolut geilen Humor und amüsiert sich jetzt von Oben herab.

berlina76  02.12.2024, 12:48
@Amtsheini123

Lebe seit 25 Jahren in einer ähnliche Situation. Nur das wir getrennte Konten haben.

Ich bin mir der Situation im Todesfall also durchaus bewust. Nur bin ich nicht abhängig von meinem Partner und wenn es so kommt dann ist es eben so, es reist mir unabhängig vom Trauerfall nicht die Lebendsgrundlagen weg.

In diesem Fall scheint aber der Freundin tatsächlich was wegzubrechen. Das ist schon eine fast Panische Anfrage hier und ich wollte den Fragesteller etwas beruhigen.

HalloHilfe 
Beitragsersteller
 02.12.2024, 14:41
@berlina76

Nein, panisch ist meine Freundin nicht - eher das Gegenteil. Sie möchte alles so hinnehmen, was der Sohn ihres verstorbenen Partners verlangt.

Sie möchte keinen Streit und würde auch um des lieben Friedenswillen zur Not auch auf ihr Eigentum verzichten.

Ich versuche ihr zu helfen, indem ich hier frage, da es hier sehr oft sehr kompetente Antworten gibt.

berlina76  02.12.2024, 16:21
@HalloHilfe

Dann wird auch deiner Freundin vorher die Situation bewust gewesen sein. Jetzt muß sie eben nur die Sachen aufteilen nach dem Was sie besitzt, er bessessen hat und die Gemeinsamen Sachen eben entsprechend splitten, bzw dem Sohn anteilig auszahlen, sofern sie die Sachen behalten will.

Soweit der Verstorbene Lebenspartner seine Hinterlassenschaft nicht zu Lebzeiten geregelt hat fällt die komplette dem Lebenspartner zuzuordnende Hinterlassenschaft an den Sohn als einzigen Erben. Sprich wenn das Fahrzeug auf den Namen des Lebensgefährten lief und kein anders lautender Kaufvertrag auf Euer beider Namen vorliegt, so gehört das Auto dem Sohn.

Also Kaufverträge prüfen und auch schauen auf wessen Namen nachweisbar die Zahlungen liefen.

Die "Freundin" hat das Pech, dass ihr Lebensgefährte es in 22 Jahren nicht für nötig befunden hat, das Zusammenleben entweder zu legalisieren oder sie durch ein Testament abzusichern.
Denn jetzt muss sie ihren Ansprüchen hinterherlaufen und ggfs. nachweisen können, denn grundsätzlich hat der Sohn als Erbe Anspruch auf A L L E S, was seinem verstorbenen Vater gehört hat (inl. triviale Sachen wie etwa Kugelschreiber, Hausschuhe, Schlüsselanhänger).

Jetzt ist zu unterscheiden:

Gemeinsame laufende Haushaltskosten incl. Mietzahlungen = kein Anspruch auf Ausgleich. Diese Kosten werden als "erforderlich zur Aufrechterhaltung des Zusammenlebens" angesehen.

Sparkonten = kann schwierig werden, denn hier müsste die "Freundin" für einen Ausgleich nachweisen können, welche Beträge von ihr stammen. Hier sollte sie einfach einschätzen, ob diese "halb/halb"-Lösung passen könnte und dem Vorschlag dann zustimmen.

Autos = kommt darauf an, auf wen zugelassen, denn dem gehört es. Falls auf die "Freundin" zugelassen, dann ist es ohnehin kein Teil der Erbmasse und der Sohn hat keinen Anspruch darauf. Ansonsten gehört es künftig ausschliesslich dem Sohn.

Anschaffungen = kommt darauf an, um was es sich handelt. Hier wäre es sinnvoll, ein Nachlassinventar aufzustellen. Daraus lässt sich dann leichter ableiten, ob es der gemeinsamen Haushaltsführung dient (z.B. Fernseher, Wasserkocher, Kaffeautomat), aufgrund seiner Beschaffenheit einer der beiden Personen eindeutig zuzuordnen ist (z.B. Lockenwickler, Rasierapparat) oder es sich um Luxusgegenstände handelt, bei denen eine Zuordnung relativ leicht möglich ist (Damenschmuck, Herrenuhr). Eine derartige Aufstellung erleichtert ausserdem dem Sohn (= Erbe!) die Auswahl, was er unbedingt will und auf was er wahrscheinlich von sich aus ohnehin verzichtet.


MonavdH  03.12.2024, 12:41
kommt darauf an, auf wen zugelassen, denn dem gehört es. 

Warum hält sich dieser Blödsinn hartnäckig? Eigentümer ist die Person, die im Kaufvertrag steht, das Kfz also auch rechtmäßig erworben hat. Der Eigentümer muss nicht notwendigerweise auch im Fahrzeugbrief eingetragen sein. 🤦🏻🤦🏻

EugenNeuer  03.12.2024, 17:37
@MonavdH

Da hast du tatsächlich recht, das ist ein verbreiteter Irrglaube und war mir auch so nicht bekannt.
Deshalb meine Korrektur:
wenn die "Freundin" den Kauf als alleinige Person im Kaufvertrag nachweisen kann, dann gehört das Auto ihr, sonst dem Sohn.
Nachweis ist evtl. auch über den Verkäufer möglich.
Wenn beide Partner im Kaufvertrag stehen, dann hat jeder ein hälftiges Miteigentumsanteil.
Damit müsste sie den Sohn oder er sie auszahlen.