WG Mitbewohner will plötzlich aus befristetem Mietvertrag?
Guten Abend
Meine WG Mitbewohnerin hat mit mir (bin die Hauptmieterin) einen befristeten Mietvertrag geschlossen. Sie möchte nun aber vorzeitig umziehen da sie hier keinen Job findet...
Hat Sie das Recht? Habe echt keine Zeit, neuen Mitbewohner zu suchen.
Wenigstens versucht sie jmd anderen zu finden.
5 Antworten
Ohne den genauen Text des Mietvertrags zu kennen kann Dir niemand eine belastbare Antwort dazu geben, ob die Befristung wirksam ist.
Auf jedem Fall würde die gesetzliche Kündigungsfrist gelten und da wäre man immerhin schon beim 1.April 2025.
Keinen Job zu finden gibt nicht das Recht zu außerordentlicher Kündigung. Die gesetzliche Kündigungsfrist muss auf jedem Fall eingehalten werden.
Auf einem anderen Blatt steht, dass ein Mieter den Vermieter subtil erpressen kann, solchen Vorstellungen zu entsprechen. Ich denke an die Einstellung der Mietzahlung. Einen Prozess führen ist ein teures und langwieriges Unternehmen. Wenn der Vermieter Pech stellt sich dann anschließend heraus, dass der Mieter kein Geld hat. Infolgedessen lassen sich viele Vermieter auf vorzeitige Vertragsbeendigungen ein sofern ein Nachmieter gestellt wird.
Es gibt einen Unterschied zwischen einem befristeten Mietvertrag und einem Mietvertrag mit zeitlich begrenztem Kündigungsverzicht.
Wir bräuchten den genauen Wortlaut de Befristung und der Kündigungsklausel.
Sollte es sich um einen Vertrag mit Kündigungverzicht handeln, dann kann deine Mieterin einen eigenen Untermieter für die Vetragslaufzeit suche, denn es ist ihr nicht zuzumuten doppelte Miete zu zahlen. Verweigerst du ihr den Untermieter kann sie normal kündigen.
Aus welchem Grund wurde denn befristet und wurde dieser Grund auch im Mietvertrag angegeben? Zulaessig sind nur in BGB § 575 Abs. 1 genannte Gruende:
(1) Ein Mietverhältnis kann auf bestimmte Zeit eingegangen werden, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit
1.
die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will,
2.
in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen will, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden, oder
3.
die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will
und er dem Mieter den Grund der Befristung bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt. Anderenfalls gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Das ist kein zulaessiger Befristungsgrund. Die Befristung ist somit unwirksam und sie kann jederzeit mit (knapp) dreimonatiger Frist kuendigen.
Sollte es sich bei den untervermieteten Raeumen um ueberwiegend von dir moeblierte Raeume handeln, ist die Kuendigungsfrist noch viel kuerzer und sie kann bis spaetestens am 15. eines Monats zum Ablauf des gleichen Monats kuendigen.
Soweit die Vereinbarung hinsichtlich der Befristung - "Mindestlaufzeit" micht rechtssicher formuliert ist, kann die Untermieterin unter Einhaltung der regulären Kündigungsfrist aus dem Vertrag aussteigen.
Sie kann versuchen Nachmieter zu finden - akzeptieren musst Du jedoch keinen davon.
Jenseits aller rechtlichen Vorgaben und Bestimmungen wären meine Kriterien
"bin ich kulant oder nicht?"
"wie dringend brauche ich die Mieteinnahmen?"
"Habe echt keine Zeit, neuen Mitbewohner zu suchen"
Diesen Zeitaufwand musst du irgendwann ja trotzdem haben und verschiebst es lediglich etwas in die Zukunft wenn du auch künftig einen Mitbewohnen und Mieteinnahmen haben willst.
Unabhängig davon wie du das Problem jetzt löst musst du dann irgendwann ja ohnehin einen neuen Mitbewohnenr suchen müssen. Denn auf Lebenszeit verpflichten und einsperren kannst du den bisherigen Mitbewohner ja sowieso nicht.
Und ein neuer Mitbewohner bietet auch eine Gelegenheit, die MietBedingungen und die Miethöhe neu festzulegen bzw. anzupassen.
Grund ist, dass sie einen befristeten Aufenthaltstitel hat und so nicht länger bleiben wird