Ein gemeinnütziger Sportverein zahlt üblicherweise die Startgelder für Wettkämpfe. Nun sind Mitglieder unbegründet nicht zum Wettkampf erschienen. Kann der Verein von ihnen das Startgeld zurückfordern, ohne dass dies in der Satzung oder einer Nebenordnung geregelt ist? Schadenersatz nach BGB kommt m. E. nicht in Betracht.