Situation:
- Die Immo gehört zu je 50% beiden getrennt lebenden, getrennt veranlagten, ungeschiedenen Ehepartnern.
- Die Mietverwaltung geschieht ausschließlich durch die Ehefrau.
- Immo wirft steuerlichen Gewinn ab (nahezu abgeschrieben; keine Schuldzinsen, ...).
- Ehemann hat mehr Einkommen als die Frau.
Fragestellung:
- Darf man die Mieteinnahmen dann zu 100% der Ehefrau zuordnen? (Ehemann ist einverstanden)
- Wenn ja, wie sähe hier ein Fremdvergleich aus?
- Wenn ja, kann man dies so gestalten, dass bei größeren Instandhaltungsaufwendungen, diese wieder von beiden getragen werden bzw ggf. zu 100% vom Mann?