Innenverhältnisregelung zur Vorsorgevollmacht, hier Online-Banktransaktionen?
Hallo in die Runde,
Ich beabsichtige eine Vorsorgevollmacht für meine Kinder zu erstellen, die keine Finanztransaktionen, bzw. Bankgeschäfte beinhaltet, da diese ja überwiegend über bankeigene Vollmachten hinterlegt werden müssen.
In der Innenverhältnisregelung hierzu plane ich jedoch, meinen volljährigen Kindern bei einer dann mündlich erteilter Ermächtigung in meinem Namen mittels meiner Zugangsdaten und mit meinem Smartphone Online-Banktransaktionen zu tätigen.
Mir ist bekannt, dass es überlicherweise nicht erlaubt ist, Zugangsdaten an Dritte ohne separater Bankbevollmächtigung weiter zu geben.
Aber reicht im Falle von Onlinetransaktionen in meinem Namen trotzdem eine mündlich erteilte Vollmacht an meine Kinder aus, um Banktransaktion zu tätigen?
Falls nicht, was wären die Konsequenzen oder was wäre eine Alternative um nicht den Weg über die Bankvollmacht zu gehen.
Vielen Dank für die Rückmeldungen bereits im Voraus.
4 Antworten
Ich spreche mich für die offizielle Bankvollmacht aus. Die gilt auch über den Tod hinaus, was in unserer Familie beispielsweise den Erbschein erspart hat, bezüglich meiner Eltern.
Die Bankvollmachten habe ich allerdings auch erst bekommen, als sie notwendig waren, also kurz vor "zu spät".
Mir scheint, Du willst vorsorgen, aber die Kontrolle behalten. Das geht m.E. nicht zusammen. Allerdings würde ich persönlich meinem 30-jährigen Kind ganz sicher auch noch keine Bankvollmachten erteilen.
"Mir ist bekannt, dass es üblicherweise nicht erlaubt ist, Zugangsdaten an Dritte ohne separater Bankbevollmächtigung weiter zu geben."
Man ist in dem Moment nur selber schuld, wenn der Dritte den Zugang missbraucht und kann nicht auf Hilfe der Bank oder der Gerichts im Streitfall hoffen. Ihr habt die Daten rausgegeben, ergo müsst ihr mit den damit verbundenen Zahlungsverpflichtungen leben.
Es lassen sich leider nicht alle Bankgeschäfte Online erledigen, allein schon Telefonsupport funktioniert nicht.
Meine inzwischen verstorbene Mutter hatte es angesichts ihres hohen Lebensalters, sie war Jahrgang 1927, nicht mehr für nötig gehalten, selber ins Internet zu gehen. Das habe ich ihr komplett abgenommen.
Zu den für sie zu erledigenden Dingen gehörten Bankgeschäfte bei mehreren Kreditinstituten.
Für manche dieser Institute hatte ich auch offizielle Bankvollmacht, für andere nicht. Die Zugangsdaten hatte ich für alle Konten.
Keine Bank hätte je entdecken können, wer da am Computer saß. Der Internetanschluß lautete auf meine Mutter und nur über den habe ich Bankgeschäfte für sie getätigt.
Dass wir das so organisiert haben, hat sich nach dem Ableben meiner Mutter als Segen erwiesen. Anders als mein Bruder und ich sich das vorgestellt hatten dauerte es elendig lange bis das Nachlaßgericht uns endlich den eröffneten Erbvertrag zugesandt hatte. Ohne den hätten einige der Banken das Konto einfach gesperrt. Zu Lebzeiten erteilte Bankvollmachten wären einfach ignoriert worden.
So haben hatten mein Bruder und ich beschlossen, die Banken erst über den Todesfall zu informieren wenn die formellen Voraussetzungen des Erbnachweises vorlagen. Bis dahin haben wir mit Hilfe der Zugangsdaten schon munter Erbteilung betrieben.
Konsequenzen hatte das für uns nicht gehabt. Wie hätte es auch? Wir waren Erben und durften über die Guthaben verfügen.
Sorry, es interessiert im Grunde keinen Menschen, ob und wem Du die Zugangsdaten zum Onlinebanking gibst.
Kann eh niemand kontrollieren, das Risiko trägst Du jedoch ganz alleine.
Ja, das Missbrauchsrisiko gibt es ebenso auch bei Bankvollmachten. Entweder bevollmächtigt man jemanden oder nicht.