Eltern von Haus bekommen, geschwister auszahlen
Hallo würden von unseren Eltern ein 2familienhaus bekommen. Meine Eltern würden lebenslange Wohnrecht für die andere Haushälfte bekommen wir würden in die andere Hälfte einziehen. Müssten noch was in das Haus einrichten bevor wir einziehen können.
Jetzt meine Frage, wie kann man man den Anteil (Betrag) ca berechnen? Da wir ja doch nur unsere Haushälfte sozusagen komplett nutzen können bis meine Eltern mal nicht mehr da sind. Ich verpflichte mich ja auch für sie ja immer da zu sein u sie haben das Lebenslange Wohnrecht in der anderen Haushälfte.
Was bzw wie viel ca kann man dadurch bei den Anteil für die Geschwister abziehen?
Kann mir jemand weiterhelfen
6 Antworten
Es geht um Werte und Bewertungen.
Was ist das Haus wert?
Das lebenslange Wohnrecht ist nach der Nettokltmiete für dasHaus/die bewohnte Wohnung mit einem Vervielfältiger aus dieser Tabelle zu bewerten:
Nehmen wir an die nettokaltmiete der Wohnung wäre 800,- Euro, also ährlich 9.600,- die Ehelaute sind 80 Ehemann, 78 Ehefrau, so ist der höhere Vervielfältiger 8,237 = 79.075,- Wert des Wohnrechts.
Das ist vom Wert des Hauses abzuziehen.
Nun stellt sich nur noch die Frage, was die Geschwister bekommen sollen.
Dabei ist nur zu beachten, dass eine direkte Zahlung vom Beschenkten, an die Geschwister als Schenkung gewertet wird, also bei denen der Schenkungssteuer unterliegt.
Es wre sinnvoller die Zahlung über die Eltern zu machen. Also Kauf des Hauses zu einem verminderte Kaufpreis (Wert - Wohnrecht = Wert des Erbes / 2, oder 3 = Kaufpreis).
Wenn mn das nicht gleich finanzieren kann, so gibt es Tricks das zu machen, aber das ist Einzelberatung, da müsste man alle Parameter kennen.
Am Besten zu einem Berufskollegen von mir gehen.
Da ihr für euer Vorhaben eh einen Notar benötigt, .................
Also unser Notar hat in unserer Familie sämtliche Testamente aufgestellt.
Und uns dazu natürlich auch beraten!
Schließlich kassiert der Notar für diese Dienstleistung auch nicht wenig.
Weshalb ich mich frage, wieso dieser sich dafür Null interessieren sollte!?!
das ist doch ein alter Hut... wer Anwälte hat oder eben Notare.. und die eben machen lässt... wie sie wollen und nicht konkret denen sagt... wie man sich das wünscht... der ist selber schuld... manchmal sind die eben uneinsichtig... ich hatte weit über 10 Jahre prozessiert ind verschiedenen Verfahren... unter anderem gegen einen einen Fachanwalt bzw gegen seine Haftpflichtversicherung vorm Landgericht... da musste ich mir aus einer anderen nahen Stadt einen Anwalt nehmen...da bekanntlich eine Krähe der anderen ....blablabla...
also wer nicht konkret sagt was er will und seinen Anwalt machen lässt ist selber schuld... wer seinen Anwalt nicht zumindest alle paar tage nachfragt auch...
kristina:
Die Pflicht, für die Eltern "immer da zu sein" könnte auf die Pflege und Versorgung schließen. Zum Wert des Wohnrechts würde dann noch der Wert des Leibbedings kommen.
Bei der grundbuchlichen Sicherung ist auch auf einen Rangvorbehalt zu achten für die Erstrangsicherung von Bankdarlehen.
Auch der Notar darf die Steuerberatung als Rechsberatung übernehmen, hat aber nur im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht sowie im Grunderwerbsteuerrecht steuerliche Hinweispflichten.
Rechtlich musst du deinen Geschwistern gar nichts zahlen.
Es gibt Formeln, wie man den Wert des Wohnrechts berechnen kann anhand der restlichen Lebenserwartung und dem möglichen Zins.
alles gut und schön...ohne Notar kommt ihr da sowieso nicht weiter...außerdem müssen sowieso einige Punkte festgelegt werden... wer zahlt die Abgaben... die Reparaturen... den Unterhalt...ich kenne Fälle... da haben es die Eltern übernommen... andererseits kenne ich auch den Fall, da waren die Eltern von der Zahlung befreit...
Da hier der Niessbrauch angesprochen wurde... ich kenne einen Fall, da hat nach dem Tode...es 6 Jahre gedauert... bis sich die Geschwister einig vorm Gericht waren...und es damals bei einer Abgabe von 60000 Euronen vorm Gericht einig wurden...
wenn die Eltern gewusst hätten, das es mal später im Streit vorm Gericht geendet hatte...
Ferner besteht immer noch die Gefahr... falls die Eltern... oder ein Teil in Pflegeheim kommen würde...
Ich würde Euch raten das mit den Eltern gemeinsam zu besprechen... vielleicht sogar reinen Tisch und alle mit zum Notar... ansonsten endet das nur im Ärger...
was sagen denn deine Eltern über das ganze Thema... ?
Geschwister verändern sich im Laufe der Jahre... ich spreche da aus eigener Erfahrung... mein Bruder war immer der Liebling bei meinen Eltern... aber der ist heute ganz anderer Typ... ein Jahr bevor meine Mutter starb... hatte der meine Mutter noch von seinem geschenkten Grundstück verwiesen... mit den Kindern meines Bruders... durfte meine Mutter nicht reden... zur Beerdigung ist er damals auch nicht gekommen...
so sind Menschen...
das der Plan von Euch hier plausibel erscheint... aber das ganze kann ganz anders enden...
ich wünsche Euch einen geschickten Notar... der da gut Klauseln reinarbeitet... zb bei mir der Wert der Schenkung bei meinem Bruder wird auf den Pflichtteil angerechnet...und ähnliche Klauseln...
überlegt euch die Sache gut... und Eure Eltern auch...
habr fertig
Die meisten Notare interessieren sich null dafür wie ihr das macht.
Wenn deine Eltern sagen, wir schenken euch das Haus, dann tragen sie das eben so ein, ohne nachzufragen, ob es noch Geschwister gibt. Verboten ist es ja nicht.