Wie verbucht man Werbungskosten richtig wenn eine Versicherung dafür aufkommt?
Folgende Situation:
In einem Mietshaus gibt es einen Wasserrohrbruch. Dafür zahlt die Gebäudeversicherung. Aber nicht mehr im selben Kalenderjahr. Ich habe also in 2024 die Ausgaben für die Handwerker und bekomme erst in 2025 die Erstattung durch die Versicherung.
Müßte ich dann in diesem Jahr die Ausgaben absetzen und im nächsten Jahr die Versicherungsleistung als Einnahmen?
Oder kann ich ganz einfach übergreifend auf jeden Ansatz steuerlicher Art verzichten?
5 Antworten
An § 11 EStG (Zufluss- Abflussprinzip) kommt man auch hier nicht vorbei.
Das kann natürlich zu ungewünschten Effekten bei der Progression führen.
Wenn es entdeckt wird, ist es lediglich eine Fahrlässigkeit.
Über 60 leidet auch das Gedchtnis gelegentlich.
Kann man seine Forderungen gegen die Versicherung nicht einfach an die Handwerker abtreten und diese rechnen dann selbst direkt mit der Versicherung ab.
Also im Kfz- Bereich ist das ja üblich.
Das machen Handwerker mit die von der Versicherung selber beauftragt werden, insbesondere bei Großsanierungen.
Ist es denn so ein hoher Aufwand, die Ausgaben in 2024 und die Einnahme in 2025 zu verbuchen? Oder verschiebt sich dadurch der Gewinn ungünstig?
Ich würde eher beides verbuchen. Auch für den Fall, dass es für 2025 mal Rückfragen zum Zahlungseingang geben sollte, und die Steuererklärung für 2024 dann nicht mehr geändert werden kann.
Ausgaben und Einnahmen müssen ja nicht zu 100 % deckungsgleich sein. Auch wenn du das sehr wahrscheinlich findest.
Ich bin vielleicht etwas zu lange raus aber gefühlt hast du in 2024 die Ausgaben, die sich auch steuerlich auswirken und 2025 die Einnahmen.
Man "verbucht" das auch so. Vermietung läuft ja nicht wie ein Bilanzierer (der hätte due Ausgaben in voller Höhe in 2024 aber je nachdem, ob das bis dahin durch ist eine Forderung zum gegenrechnen) sondern wie ein §4 Abs.3-Rechner. Der hätte auch in 2024 die Ausgaben und 2025 die Einnahmen.
Solange du die Vermietungen nicht gewerblich machst, fällt es vermutlich nicht auf. Ansonsten fällt es bei der nächsten Steuerprüfung auf.
Nicht die Progression macht mir Sorgen, sondern die lockende Versuchung, den zweiten Teil der Aktion einfach zu vergessen.