Garagenmiete für Erben?
Leider ist mein Mann verstorben. Er hat selber zwei Garagen gemietet und dort Autos abgestellt. Da ich Alleinerbe bin und seine Kinder Anspruch auf den Pflichtteil haben, frage ich mich, ob ich die Garagenmieten, die ich nach seinem Tod bezahlt habe, vom Pflichtteil abziehen kann. Von den verkauften Autos bekommen ja die Kinder auch den Pflichtteil. Ich hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken.
Vielen Dank für Eure Hilfe
erbrecht,
Erbschaft