Corona-Sofort-Hilfe für KMU und Einzelunternehmen?
Muss ein Unternehmer dessen Firma nicht mehr existiert die Corona-Sofort-Hilfe heute zurückzahlen?
4 Antworten
Schreib doch einfach: "Es ist nichts mehr da", dann werden sie Dich bestimmt verschonen.
Okay, das hat bei der Drogeriekette Schlecker auch nicht geklappt. Das Zitat stammt von Meike Schlecker.
Am besten immer so: 😉🙏
- Erst die Milliarden aus Deutschland abziehen
- Dann Insolvenz anmelden
- Dann dem Finanzamt sagen: Tut mir leid, es ist nix mehr da.
Ja, denn das sind ganz normale Schulden.
Es kommt aber unabhängig davon darauf an, ob sich der Anspruch realisieren lässt.
Denn das ist abhängig von der Unternehmungsform und deren Haftungsverhältnisse, denn diese bestehen ja auch nach einer Auflösung weiter.
Wer wie haftet würde jetzt zu ausführlich sein und ist leicht nachzuschlagen bzw. zu recherchieren.
Logisch, stand euch diese nicht zu, wird diese auch vermutlich zu recht zurück gefordert!
Habt ihr die Insolvenz durch diese Corona-Sofort- Hilfe lediglich verschleppt, würde ich euch als betroffener zusätzlich wegen Insolvenzverschleppung anzeigen.
WArum ist das Unternehmen nicht mehr da?
Gab es ein Insolvenzverfahren? Dann hätte geprüft werden müssen, ob die Hilfen berechtigt waren udn eine Rückzahlung hätte imVerfahren mit berücksichtigt werden müssen.
Oder wurde normal liquidiert? Dann wären diese Schulden ggf. noch eine Folge der Auflösung und hätten im Zuge der Abwicklung gezahlt weren müssen.