Wasserschaden wird durch Vermieter saniert, kann ich als Mieter meine Tätigkeiten zur Sicherung von Inventar, Möbel etc. in Rechnung stellen?

6 Antworten

Grundsätzlich können sie alles machen, wenn sie meinen, etwas gegen Ihren Vermieter zu unternehmen

Sie schildern hier praktisch nix, daher kann man dazu nix sagen.

Nur das Ihr Vermieter saniert, sagt garnix, würde wohl jeder Eigentümer machen um Folgeschäden zu vermeiden, das ist in meinen Augen auch kein Hinweis, das der Vermieter eine Schuld hätte, wenn sich im Nachhinein heraus stellt, sie hätten Schuld an der Sanierung, wird der Vermieter wohl seinerseits Regressansprüche gegen sie stellen.

Also erstmal ab warten, was passiert.

Sollten sie Ansprüche stellen, werden vermutlich noch Anwaltskosten auflaufen, auf Ihrer Seite und vermutlich auf Seite des Vermieters, sie sollten bezüglich einer geplanten Mietminderung, die sich als unrechtmässig gestellt im Nachhinein, eine Kündigung riskieren, einfach 2mal die Miete ohne rechtmässigen Grund bewirkt eine fristlose Kündigung.

Also entweder sie schildern ihr Fall, das man weiß worum es genau geht.. oder stellen sie ihre Regressansdprüche und sehen was passiert.

alles Gute ihnen

Das wird unter Wahrung von Eigeninteresse laufen und deshalb nicht zu erstatten sein:

Der Vermieter haftet bei einem Wasserschaden, was immer bei Dir auch darunter zu verstehen sein mag, nur bei Verschulden für Schäden am Inventar des Mieters.

So ein Verschulden aber ist so gut wie nie gegeben.

Folge: Schäden an seinem Inventar trägt der Mieter selber.

Diese Rechtslage ist bei vielen Mietern überhaupt nicht bekannt und viele sind darüber völlig verdattert. Eine HAUSRATVERSICHERUNG hätte die Mieter vor den finanziellen Folgen bewahrt. Nur muß der Mieter eine solche abschließen und nicht der Vermieter.


EugenNeuer  06.12.2024, 13:12

Mir sind viele Vermieter bekannt, welche eine Hausratversicherung als "muss" in den Mietvertrag aufnehmen oder aber zur Risikominimierung gleich selbst auf Namen des Mieters abschliessen.

Privatier59  06.12.2024, 13:46
@EugenNeuer

Ich bin selber Vermieter und kenne viele andere.

Kein einziger davon schließt Hausratversicherungen für seine Mieter ab.

Kein einziger davon vereinbart diese Versicherung als muss. Das wäre in AGB unwirksam.

Da hat Dich KI falsch informiert.

EugenNeuer  06.12.2024, 15:06
@Privatier59

Irrtum, das hat mit KI nichts zu tun, sondern mit Vermietern, die ICH kenne.
Solltest selber mal darüber nachdenken, so das Risiko z.B. bei einem Brandschaden zu minimieren (wie erst hier in der Nachbarschaft, als der Mieter keine Hausrat hatte)

Privatier59  06.12.2024, 16:45
@EugenNeuer

Das ist nicht mein Risiko als Vermieter. Meine Risiken sind durch Gebäudeversicherung und Vermieterhaftpflicht ausreichend abgedeckt. Alles andere ist dann Risiko des Mieters.

EugenNeuer  06.12.2024, 17:15
@Privatier59

... der dann ja hoffentlich seinen Schaden zahlen kann - ist ja auch sein Risiko.

Es ist m.E. zu prüfen, ob es einen Schuldigen gibt.

Wenn es ein Wasserschaden wegen eines normalen Wasserrohrbruchs, wegen eines Unwetters usw?

Dann nein, da schützt man seine eigenen Sachen.

Es müsste mindestens grobe Fahrlssigkeit eines Schuldigen vorliegen, um dem das zu berechnen.

Im Übrigen gilt die Antwort von @Privatier59.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

Dafür ist Deine Hausratsversicherung zuständig!

Ich glaube kaum, dass der Vermieter diesen Wasserschaden mit Absicht herbeigeführt hat!