Nebenkosten Mietwohnung?

3 Antworten

Zusätzlich zur Antwort von Alarm67 würde ich Dir den Tipp geben, Dich bis zum 1. Januar still zu verhalten und dann den Ausgleich gemäß der Dir vorliegenden Abrechnung zu verlangen. Da kann ich sogar ergänzen: Urteil BGH vom 19. Januar 2005, Az.: VIII ZR 116/04.

Eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen ist kein Hexenwerk. Wenn der Vermieter es nicht bis dahin fertigbekommt, eine Korrektur zu erstellen, hat er Pech gehabt.

Wenn Du tatsächlich eine korrigierte Abrechnung bekommst, solltest Du bei veränderten Beträgen stutzig werden und Dir die zugrundeliegenden Belege ansehen. Solche Fehler sollte eine Verwaltung nicht machen.

"Können Abrechnungen aus Vorjahren nachträglich geändert und Gutschriften zurückgefordert werden?"

Nein, Abrechnungen aus 2022 und älter sind spätestens mit Ablauf des 31.12.2023 verjährt!

Und der Verwalter arbeitet im Namen des Vermieters, selbst wenn die Verwaltung Fehler gemacht hat, muss sich diese der Vermieter selbst anlasten.

Schadensersatzansprüche muss der Vermieter dann gegenüber der Verwaltung erklären.

Fehler aus 2023 dürfen noch korrigiert werden, hier liegt noch keine Verjährung vor!


Alarm67  04.12.2024, 18:47
@Andri123

Wenn das Abrechnungsjahr vom 01.01. bis zum 31.12. eines Jahres geht, sonst eventuell sogar noch in 2025 hinein!

Aber vermutlich, was oftmals üblich ist, vom 01.01. eines Jahres!

Nebenkosten nach Personenzahl?

Das ist eine so exotische Abrechnungsmethode, dass mich da schon der ganz präzise Wortlaut der Vereinbarung interessieren würde.

Und was die Heizung betrifft dürfte sie sogar als Verstoß gegen die Heizkostenverordnung gelten und damit verboten sein.


SambaDom 
Beitragsersteller
 04.12.2024, 14:51

Was ich meinte: Die baugleichen Nachbarwohnungen (120 qm, 4,5 Zimmer) werden von Familien mit mehreren Personen bewohnt. Darauf sind auch die Vorauszahlungen für Wasser und Heizung ausgelegt. Alle Parteien zahlen die gleichen NK im Voraus. Das ist auch ok, aber ich verbrauche als Einzelperson vier weniger, als mit den NK- Vorauszahlungen kalkuliert ist. Eine Anpassung der Vorauszahlungen habe ich nicht vornehmen lassen, als mein Lebensgefährte auszog.

Mikkey  04.12.2024, 13:31

Ich glaube das ist mit

Die Nebenkosten sind auf die Belegung durch mehrere Personen ausgerichtet.

nicht gemeint, sondern schlicht, dass die Vorauszahlungen von Warm- und Kaltwasserverbrauch noch auf die Zahlen eingerichtet sind, als mehrere Personen in der Wohnung wohnten.

Allerdings frage ich mich dann, warum das nie angepasst wurde.

Bei den Heizkosten sind m.W. nur die 50 bis 70% nach Verbrauch möglich, andere nicht.

Physikalisch gesehen bräuchten weniger Personen auch eher mehr Heizung.

SambaDom 
Beitragsersteller
 04.12.2024, 14:55
@Mikkey

sowohl der Verbrauch an Heizung als auch an Wasser liegen lt. Abrechnung sehr deutlich unter dem der Nachbarn (4köpfige Familie).