Nebenkosten Mietwohnung?
Ich wohne seit Jahren in einer größeren Mietwohnung. Ursprünglich mit meinem Lebensgefährten. Die Nebenkosten sind auf die Belegung durch mehrere Personen ausgerichtet. Seitdem ich allein hier wohne, verbrauche ich natürlich deutlich weniger Wasser und Heizung und habe über die beauftragte Wohnungsverwaltung in jedem Jahr eine deutliche NK-Rückzahlung erhalten. Nun kam vom Verwalter die Abrechnung 23 - wie immer mit einer Rückzahlung.
Da die Gutschrift nicht wie angekündigt auf meinem Konto einging, habe ich beim Verwalter nachgefragt. Er teilte mir mit, ich solle mich an den Vermieter wenden, da der Vertrag zwischen beiden beendet wurde.
Mein Vermieter teilte mir nun mit, dass der Grund für Vertragskündigung fehlerhafte NK- Berechnungen waren und er jetzt erstmal alle Abrechnungen rückwirkend überprüfen lässt. Mit einer Auszahlung des angekündigten Guthabens ist daher zumindest vorerst nicht zu rechnen.
Meine Fragen dazu:
Kann die schriftlich vorliegende Abrechnung für 23 nachträglich geändert und die Auszahlung des mitgeteilten Guthabens verweigert werden?
Können Abrechnungen aus Vorjahren nachträglich geändert und Gutschriften zurückgefordert werden?
Mein Gefühl sagt mir, der Fehler liegt bei der Verwaltungsfirma. Müsste der Vermieter sich den ggf. entstandenen Schaden nicht dort ersetzen lassen?
3 Antworten
Zusätzlich zur Antwort von Alarm67 würde ich Dir den Tipp geben, Dich bis zum 1. Januar still zu verhalten und dann den Ausgleich gemäß der Dir vorliegenden Abrechnung zu verlangen. Da kann ich sogar ergänzen: Urteil BGH vom 19. Januar 2005, Az.: VIII ZR 116/04.
Eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen ist kein Hexenwerk. Wenn der Vermieter es nicht bis dahin fertigbekommt, eine Korrektur zu erstellen, hat er Pech gehabt.
Wenn Du tatsächlich eine korrigierte Abrechnung bekommst, solltest Du bei veränderten Beträgen stutzig werden und Dir die zugrundeliegenden Belege ansehen. Solche Fehler sollte eine Verwaltung nicht machen.
"Können Abrechnungen aus Vorjahren nachträglich geändert und Gutschriften zurückgefordert werden?"
Nein, Abrechnungen aus 2022 und älter sind spätestens mit Ablauf des 31.12.2023 verjährt!
Und der Verwalter arbeitet im Namen des Vermieters, selbst wenn die Verwaltung Fehler gemacht hat, muss sich diese der Vermieter selbst anlasten.
Schadensersatzansprüche muss der Vermieter dann gegenüber der Verwaltung erklären.
Fehler aus 2023 dürfen noch korrigiert werden, hier liegt noch keine Verjährung vor!
Nebenkosten nach Personenzahl?
Das ist eine so exotische Abrechnungsmethode, dass mich da schon der ganz präzise Wortlaut der Vereinbarung interessieren würde.
Und was die Heizung betrifft dürfte sie sogar als Verstoß gegen die Heizkostenverordnung gelten und damit verboten sein.
Was ich meinte: Die baugleichen Nachbarwohnungen (120 qm, 4,5 Zimmer) werden von Familien mit mehreren Personen bewohnt. Darauf sind auch die Vorauszahlungen für Wasser und Heizung ausgelegt. Alle Parteien zahlen die gleichen NK im Voraus. Das ist auch ok, aber ich verbrauche als Einzelperson vier weniger, als mit den NK- Vorauszahlungen kalkuliert ist. Eine Anpassung der Vorauszahlungen habe ich nicht vornehmen lassen, als mein Lebensgefährte auszog.
Ich glaube das ist mit
Die Nebenkosten sind auf die Belegung durch mehrere Personen ausgerichtet.
nicht gemeint, sondern schlicht, dass die Vorauszahlungen von Warm- und Kaltwasserverbrauch noch auf die Zahlen eingerichtet sind, als mehrere Personen in der Wohnung wohnten.
Allerdings frage ich mich dann, warum das nie angepasst wurde.
Bei den Heizkosten sind m.W. nur die 50 bis 70% nach Verbrauch möglich, andere nicht.
Physikalisch gesehen bräuchten weniger Personen auch eher mehr Heizung.
Ja, die Abrechnung für 2023 darf er noch bis 31.12.24 korrigieren.
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