Ab welchem Gegenwert in Gold und Silber ist es sinnvoll diese in Liechtenstein oder Schweiz zu lagern statt bei der Hausbank?

3 Antworten

Hallo,

die Entscheidung, ab welchem Gegenwert es sinnvoll ist, Gold und Silber in Liechtenstein oder der Schweiz zu lagern statt bei der Hausbank, hängt von mehreren Faktoren ab:

1. Sicherheitsaspekte: Professionelle Lagerstätten in Liechtenstein und der Schweiz bieten oft hohe Sicherheitsstandards und sind auf die Verwahrung von Edelmetallen spezialisiert.

2. Kosten: Die Lagerung im Ausland kann teurer sein als bei der Hausbank. Es fallen Kosten für Transport, Lagergebühren und eventuell Versicherung an. Diese sollten in Relation zum Wert der Edelmetalle stehen.

3. Diversifikation: Eine Lagerung in verschiedenen Ländern kann das Risiko politischer oder wirtschaftlicher Unsicherheiten im Heimatland reduzieren.

4. Steuerliche Überlegungen: In einigen Fällen kann die Lagerung im Ausland steuerliche Vorteile bieten. Es ist jedoch wichtig, sich über die geltenden Gesetze und Meldepflichten zu informieren.

5. Zugänglichkeit: Überlegen Sie, wie schnell und unkompliziert Sie im Bedarfsfall auf Ihre Edelmetalle zugreifen möchten.

Es gibt keine feste Wertgrenze, ab der eine Auslandslagerung empfehlenswert ist. Allerdings ziehen viele Anleger diese Option ab einem Gegenwert von 50.000 bis 100.000 Euro in Betracht, da dann die Vorteile die zusätzlichen Kosten und den Aufwand rechtfertigen können.

Gebühren sind das unwichtigste sondern Sicherheit ist wichtig. Unsere Kunden sind zwar Großinvestoren jedoch gilt für Kleininvestoren das gleiche. Kauf, versicherte Lagerung, Sofortiger Verkauf, Versand an sich selbst oder an Driite z.B. Grügerrand als Zahlung. Siehe Edelmetalldepot Schweiz auf unserer Seite.

Ein Nutzwert ist nur bei dem gegeben, der Unlauteres im Sinn hat.

Einen Tresor in Deutschland dürfte jeder Gerichtsvollzieher und jeder amtliche Vollstreckungsbeamte bei einer Zwangsvollstreckung öffnen und den Inhalt verwerten.

Von einem Schließfach im Ausland müßte man erst einmal Kenntnis bekommen. Sodann müßte man die Vollstreckung im Ausland vorbereiten mit der Anerkennung des Titels. Steuerforderungen lassen sich nicht im Ausland vollstrecken.