Versteuerung einer gemeinsamen, vermieteten Immobilie durch nur einen der beiden Ehepartner?

4 Antworten

Das funktioniert nur, wenn die Ehefrau finanziell in der Lage ist, alle Ausgaben auch alleine zu stemmen. Der Ehemann kann nichts steuermindernd geltend machen, wenn die Ehefrau alle Mieteinkünfte vereinnahmt. Das ist nicht möglich.

Hierzu sage ich nur:

Entweder das eine oder das halt andere, hin und her springen geht in diesem Fall nicht!

Ein Ehepaar, was zusammen veranlagt wird, darf auf die Erklärung zur einheitlihen und gesonderten Feststellung der Einkünfte (zur Verteilung der Einkünfte) verzichten.

Hier erfolgt wegen des getrennt lebens diese Verteilung.

Natürlich können die Vereinbaren, dass die Ehefrau alle Einnahmen bekommt (z. B. aus Unterhaltsgründen), aber dann muss sie auch die Ausgaben tragen und das Ganze wird nur ihr zugerechnet.

laufend wechseln ist nicht zulässig.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

3. Wenn der EM keine Einkünfte versteuert, kann er auch keine WK abziehen...