Versteuerung einer gemeinsamen, vermieteten Immobilie durch nur einen der beiden Ehepartner?
Situation:
- Die Immo gehört zu je 50% beiden getrennt lebenden, getrennt veranlagten, ungeschiedenen Ehepartnern.
- Die Mietverwaltung geschieht ausschließlich durch die Ehefrau.
- Immo wirft steuerlichen Gewinn ab (nahezu abgeschrieben; keine Schuldzinsen, ...).
- Ehemann hat mehr Einkommen als die Frau.
Fragestellung:
- Darf man die Mieteinnahmen dann zu 100% der Ehefrau zuordnen? (Ehemann ist einverstanden)
- Wenn ja, wie sähe hier ein Fremdvergleich aus?
- Wenn ja, kann man dies so gestalten, dass bei größeren Instandhaltungsaufwendungen, diese wieder von beiden getragen werden bzw ggf. zu 100% vom Mann?
4 Antworten
Das funktioniert nur, wenn die Ehefrau finanziell in der Lage ist, alle Ausgaben auch alleine zu stemmen. Der Ehemann kann nichts steuermindernd geltend machen, wenn die Ehefrau alle Mieteinkünfte vereinnahmt. Das ist nicht möglich.
Hierzu sage ich nur:
Entweder das eine oder das halt andere, hin und her springen geht in diesem Fall nicht!
Ein Ehepaar, was zusammen veranlagt wird, darf auf die Erklärung zur einheitlihen und gesonderten Feststellung der Einkünfte (zur Verteilung der Einkünfte) verzichten.
Hier erfolgt wegen des getrennt lebens diese Verteilung.
Natürlich können die Vereinbaren, dass die Ehefrau alle Einnahmen bekommt (z. B. aus Unterhaltsgründen), aber dann muss sie auch die Ausgaben tragen und das Ganze wird nur ihr zugerechnet.
laufend wechseln ist nicht zulässig.
3. Wenn der EM keine Einkünfte versteuert, kann er auch keine WK abziehen...