Gilt für Gewerbemietverträge auch der 31.12. des Folgejahres als Stichtag?

1 Antwort

Gewerbemietverträge haben nichts mit Wohnraummietverträgen und den dazugehörigen Regeln/Vorschriften zu tun!

Hier kann und darf vieles abweichend per Vertrag wirksam geregelt werden.

Stehen keine Fristen zu den NK-Abrechnungen im Vertrag, haben wohl die gesetzl. Verjährungsfristen Gültigkeit.