Gilt für Gewerbemietverträge auch der 31.12. des Folgejahres als Stichtag?
Für die Nebenkostenabrechnung? Sofern im Mietvertrag nichts dazu vereinbart ist.
Situation. Letztes Jahr September ausgezogen, VM hat die Kaution einbehalten zur Verrechnung der Nebenkosten. Bisher nichts bekommen.
Die Frage ist, lässt man den auflaufen und fordert nächstes Jahr die Komplette Kaution zurück oder erinnert man ihn nochmal drann.
Da sich die Immobilie im Umbau befindet, gibt es derzeit auch kein Nachmieter drinn, daher vermuten wir fast, das er es vergessen hat.
1 Antwort
Gewerbemietverträge haben nichts mit Wohnraummietverträgen und den dazugehörigen Regeln/Vorschriften zu tun!
Hier kann und darf vieles abweichend per Vertrag wirksam geregelt werden.
Stehen keine Fristen zu den NK-Abrechnungen im Vertrag, haben wohl die gesetzl. Verjährungsfristen Gültigkeit.
Haben jetzt mal kontakt mit den Gewerbenachbarn(selber VM) aufgenommen, die haben auch noch nichts. Wird also noch kommen