Geschäftsführender Gesellschafter ohne Lohn und Gewinnbeteiligung?

2 Antworten

Ich kann nur empfehlen dringen einen Berufskollegen von mir und/oder einen Gründercoach aufzusuchen.

Wenn ihr eine GbR, oder OHG gründet, geht es beim Gewinn, der auch bei Bafög, oder anderen Leitungen angerechnet wird, nicht darum, was ausgeschüttet, oder ausgezahlt wird.

Ein Gewinn wird über die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte auf die Gesellschafter verteilt und somit zugerechnet. Egal, was die Gesellschafter in dem Zeitraum ausgezahlt bekommen haben, oder nicht ausgezahlt bekommen haben.

Wenn Ihr so eine abenteuerliche Konstruktion (Mitarbeit, aber nichts ausgezahlt bekommen) machen wollt, dann wäre die kleinste gründbare Einheit die UG (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt), wobei 2 Geschäftsführer den Kostenvorteil zunichte machen.

Es wäre dann also so, dass aus Vernunftgründen erstmal Dein Kumpel alleiniger Geschäftsführer wäre, wobei aber auch die Verträge mit Dir als Gesellschafter so sein müssen wie unter fremden Dritten. Also wenn Du kostenlos arbeitest, könnte es, zumindest theoretisch, zu Problemen führen.

Daher nochmal der Rat, lasst Euch von Jemandem beraten, der Ahnung von solchen Dingen hat.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

Hallo Footballer,

Das ist ein super Plan und die Idee auch sehr vernünftig, nur leider mangelt es an einer guten gesetzlichen Lösung für Studenten / Geringverdiener ... 😢🙏

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Als Einzelunternehmen / GbR bringt Euch das glaube ich nichts, weil sobald Ihr am Ende des Jahres mehr Einnahmen als Kosten hattet, ist das Gewinn der in der EÜR ermittelt wird, und dieser ist Gleich = Deinem Einkommen.

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Wenn Ihr eine Kapitalgesellschaft gründet, GmbH oder UG, da bin ich mir nicht sicher. Du kannst Geschäftsführer sein, ohne einen Anstellungsvertrag / Gehalt. Gewinne der GmbH können am Ende des Jahres per Gesellschaftsbeschluss:

  • ausgeschüttet werden (was Du ja nicht willst)
  • oder in eine Gewinnrücklage gelegt werden (dann bekommst Du erstmal nichts davon)
  • oder per Gewinnvortrag aufs nächste Jahr aufgehoben werden (dann bekommst Du erstmal nichts davon)

Eventuell ändert sich hierbei nichts für Deinen Versicherungsstatus / Einkommenshöhe.

Wie wfwbinder unten schreibt, sollte das ein Steuerberater aber einmal im Detail prüfen. 😊🙏

Beachte, das UG genau gleich wie GmbHs, Bilanzierungspflichtig sind, und doppelte Buchhaltung haben.

Das ist ein gewisser Aufwand, kann man selbst machen, oder kostet beim Steuerberater ~2500 EUR im Jahr. 🙏


wfwbinder  11.12.2024, 10:04
Das ist ein gewisser Aufwand, kann man selbst machen, oder kostet beim Steuerberater ~2500 EUR im Jahr.

Schön wäre es, was ginge es mir gut.

GandalfAwA  11.12.2024, 14:53
@wfwbinder

Hallo wfwbinder,

Da kannst Du eventuell Deine Preise höher schrauben? Hier um Region Aachen waren das die Standardpreise, für kleine Kapitalgesellschaften:

Monatlich ~140 EUR netto für die monatliche Buchhaltung incl. Umsatzsteuervoranmeldung (festpreis)

Jährlich: 1000 netto pauschal für Jahresabschluss, also incl. veröffentlichen/hinterlegen der Bilanz, und ans Finanzamt, sowie Umsatzsteuererklärung, Kapitalsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung.

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Wir haben das 1 Jahr so gemacht und da es bei uns nicht so gut lief, wie gedacht, wurde es uns zu teuer und wir haben danach uns selbst eingearbeitet. Jetzt kostet es uns pro Jahr nur noch ca. 250 EUR für Buchhaltungssoftware und dann nochmal 40EUR für eBilanz Online, und es kommt eine Kleine Rechnung vom Bundesanzeiger... das wars. 🙏💖 (Zeitaufwand natürlich nicht eingerechnet....)

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PS: ABER gut zu wissen, dass es auch günstiger geht!!! 😊