Hallo,
eine geerbte Immobilie kann nicht umgeschrieben werden, da die Adresse eines Pflichtteilsberechtigter noch ermittelt werden muss. Nun die Frage: innerhalb des Sterbejahres wird die Erbschaftssteuer für die Immobilie nach dem Verkehrswert berechnet. Wie verhält es sich aber nach dem Sterbejahr? Welche Bewertungen fließen dann in die Erbschaftssteuer ein?
Leider bekomme ich weder vom Anwalt noch Steuerberater eine Antwort.
Danke und Gruß