Hallo, ich beziehe Frührente/Wohngeld und habe meinen Onkel mehrere Jahre in einer anderen Stadt „betreut „. D.h., ich bin min. 14 Tage im Monat 200 km hin- und hergereist, habe mich um Haushalt, administrative Dinge und alle Termine gekümmert. Die Fahrtkosten haben wir abgerechnet.
Nun habe ich ihn testamentarisch beerbt und überlege, ob ich diese „Betreuung“ (per Generalvollmacht) bei der Erbschaftssteuererklärung geltend machen kann.
Das Testament wurde im Beisein eines Rechtsanwalts aufgesetzt. Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, würde ich den Begriff „Betreuung“ vermeiden wollen, wie könnte man es anders formulieren?
danke und Gruß