Kleine Rente, hohes Vermögen - verdächtig?

5 Antworten

Wenn Du nun das alles so nachweisen kannst, sollte man glauben ist ja alles in trockenen Tüchern. Aber dem ist nicht so. Viele Institutionen z. B. Banken geben den Betroffenen gar nicht die Gelegenheit Nachweise zu erbringen. Sondern kündigen sogleich die Geschäftsbedingungen.


EugenNeuer  03.12.2024, 17:46

"Geschäftsbedingungen" zu kündigen - das stelle ich mir schwierig vor. Hast du dazu ein Beispiel?
Einfacher wäre es, eine Geschäftsverbindung" zu kündigen.

Unabhängig davon ist es im Geschäftsverkehr üblich, "erst zu fragen und dann zu schiessen" als andersrum.
Wobei ich natürlich deine Erfahrungen mit "Institutionen" nicht kenne.

Zappzappzapp  02.12.2024, 16:00

Das wären ja merkwürdige "Institutionen", die gar nicht nachfragen, sondern gleich die Geschäftsbeziehungen kündigen, wenn lediglich etwas unklar ist. Schädigung des eigenen Geschäfts?

hildefeuer  03.12.2024, 17:38
@Zappzappzapp

Ist Ehefrau eines Freundes passiert:

Die Deutsche Bank kündigt nach 15 Jahren Geschäftsverbindung, sobald mehr als 10000€ aus RUS bei Ihnen gebucht werden. Keine Nachfrage, woher das Geld kommt. Konnte belegt werden durch Notariellen Vertrag Immobilien-Verkauf in Moskau. Der muste nur übersetzt werden. Wurde noch dorthin geschickt, trotzdem Kündigung aufrechterhalten.

Ich sehe hier gem. Deiner Ausführung nicht einen Grund, warum irgendwer überhaupt gegen dich ermitteln bzw. Nachweise verlangen sollte!

Das Geld ist dir doch bereits seit Jahren namentlich zugeordnet, wird in Deinen Accounts/Konten ausgewiesen.

Anders sehe es nur dann aus, wenn Du Beträge ab 10.000 Euro Deinem Konto zuführen möchtest. Nur dann werden im Rahmen der Geldwäschegesetze ggfls. Nachweise verlangt.


Zappzappzapp  02.12.2024, 15:50

Ab €10.000 grundsätzlich, aber auch bei Beträgen <€10.000 bei begründetem Verdacht (Regelmäßige Einzahlungen kleinerer Barbeträge, um unter der Grenze zu bleiben, z.B. bei Geld aus Drogenverkauf).

Und, kleine Anmerkung:

Anders sähe es nur dann aus

;-))

Zappzappzapp  02.12.2024, 16:04
@Alarm67

Naja, man versteht es ja trotzdem, aber wenn zu viele es so lesen und nicht besser wissen, schleichen sich solche Fehler ganz langsam überall ein ...

Wo sind hier eigentlich bei GF die Emojis versteckt?

Neuerdings 
Beitragsersteller
 02.12.2024, 21:30

Es geht tatsächlich um einen konkreten Fall. Ich habe Geld von Tagesgeldkonten abgezogen, um es auf ein Festgeldkonto bei einer anderen Bank zu übertragen. Alles online. Transaktionen dieser Art mache ich seit Jahren und bisher gab es nie ein Problem. Diesmal vergehen ungewohnt viele Tage. Momentan ist das Geld „verschwunden“, d.h. es erscheint nirgendwo und von der Empfängerbank gibt es noch keine Bestätigung. Ich nehme an, morgen kommt sie endlich, aber ich bin etwas beunruhigt.

Alarm67  03.12.2024, 06:33
@Neuerdings

Auch hier gibt es keinen Anlass zur Sorge!

Überweisungen zwischen zwei eigenen Konten unterliegen nicht der Kontrolle.

Ich habe alleine nur dieses Jahr über 125.000 Euro vom eigenen Konto auf ein neues auf meinem Namen laufenden Konto überwiesen.

Keine Nachfragen, keine Kontrollen.

Bargeldeinzahlungen werden ab 10.000 Euro auf Geldwäscheverdacht überprüft.

Bei unbaren Zahlungen gibt es keine genau definierten Grenzen.

Mir ist es vor einigen Jahren passiert, dass die ING, nach weit mehr als 10-jähriger Geschäftsverbindung, sich auf einmal gemeldet hat und um Darlegung der Herkunft der Finanzmittel gebeten hat.

Ich habe dann die Belege von 2 Immobilienveräußerungen um die Jahrtausendwende und als Beleg über den Erwerb der Immobilien 2 Schenkungsverträge vorgelegt.

Die erzielten Kaufpreise machten nur einen Bruchteil des bei der ING angelegten Geldes aus. Man hat mir meine Erläuterung, der Mehrbetrag habe sich aus gelungenen Aktienanlagen ergeben aber ohne weitere Belege abgenommen. Zur Beruhigung der Bank hatte ich dann aber auch noch einen aktuellen Einkommensteuerbescheid vorgelegt.

Du siehst: Auch mit Lücken in der Dokumentation braucht man keine Angst zu haben, Ärger zu bekommen.

Ob das für alle Banken gilt weiß ich natürlich nicht.

Wenn das Geld schon auf Deinen Konten liegt, sowieso nicht.

Allenfalls, wenn Du Geld bar einzahlst, dann solltest Du damit rechnen, dass die Bank sich erkundigt. Selbst wenn die Bank das nicht macht, muss man damit rechnen, dass die Bank vorschriftsmäßig Meldung macht und das Finanzamt rückfragt. Aber warum solltest Du Probleme bekommen, wen alles ordnungsgemäß versteuert wurde? Das FA hat doch dann alles vorliegen.

Nur, wenn du es Bar unterm Kopfkissen hast und es jetzt einzahlen willst.

Wenn das Geld schon unbar auf Konten liegt und nur hin und her geschoben wird, gibt es keine Probleme