Gewerbe rückwirkend abgemeldet ....
Das Gewerbe wurde in 04/2014 rückwirkend zum 1.1.2012 abgemeldet. Nun meldet sich das gleiche zuständige Ordungsamt und behauptet es wurde eine Ordnungswidrigkeit nach § 55 OWiG begangen. Welche Folgen? Welche Strafe? Vielen Dank........