Das Gewerbe wurde in 04/2014 rückwirkend zum 1.1.2012 abgemeldet. Nun meldet sich das gleiche zuständige Ordungsamt und behauptet es wurde eine Ordnungswidrigkeit nach § 55 OWiG begangen. Welche Folgen? Welche Strafe? Vielen Dank........
Gewerbe rückwirkend abgemeldet ....
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