Hier
https://www.finanzfrage.net/frage/abflussprinzip-auch-bei-aussergewoehnlichen-belastungen
hatte ich das Problem beschrieben, kann nur nicht zum zweiten Mal reaktivieren.
Antwort seitens der Versicherung ist:
der steuerliche Aspekt sollte kein Problem darstellen. Sollten Sie Ihren Selbstbehalt dieses Jahr nicht erreichen, werden Sie wie erwähnt im nächsten Jahr ein Schreiben erhalten und darum gebeten, die Summe auszugleichen.
Anschließend können die Kollegen Ihnen für das Finanzamt eine Bescheinigung ausstellen, aus der ersichtlich wird, dass Sie für das Jahr 2024 Ihren Selbstbehalt geleistet haben
Ist damit noch ein Fallstrick verbunden oder habe ich mir unnötig Sorgen gemacht? Die Zahlung fällt ja dann trotzdem ins nächste Jahr.