Abflussprinzip auch bei außergewöhnlichen Belastungen?


11.12.2024, 18:13

Ich habe folgende Nachricht seitens der Versicherung bekommen:

der steuerliche Aspekt sollte kein Problem darstellen. Sollten Sie Ihren Selbstbehalt dieses Jahr nicht erreichen, werden Sie wie erwähnt im nächsten Jahr ein Schreiben erhalten und darum gebeten, die Summe auszugleichen.
Anschließend können die Kollegen Ihnen für das Finanzamt eine Bescheinigung ausstellen, aus der ersichtlich wird, dass Sie für das Jahr 2024 Ihren Selbstbehalt geleistet haben

Ist damit noch ein Fallstrick verbunden oder habe ich mir unnötig Sorgen gemacht? Die Zahlung fällt ja dann trotzdem ins nächste Jahr.

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Weil sonst keiner antwortet, nun ich.

Nach meiner Kenntnis gilt das Abflussprinzip auch für außergewöhnliche Belastungen. Das ist ja bspw. auch bei langwierigeren Zahnbehandlungen der Fall, wo man u.U. auch jahresübergreifende Behandlungen erst im Folgejahr bezahlt und ansetzt.

Warum das in der Vergangenheit schonmal geklappt hat? Vielleicht, weil jemand im FA nur flüchtig auf den Beleg geschaut hat?

Ob Du die PKV dazu bringen kannst, diese Berechnung nicht turnusmässig und vielleicht automatisiert erst nach Abschluss des Jahres zu erstellen, sondern extra für Dich manuell kurz vor Weihnachten, das wäre die nächste Frage.

Ob man es mit dem Beleg des Folgejahres trotzdem versucht, keine Ahnung. Strafbar wäre es wohl nicht.

Ich zahle bspw. manchmal in der Apotheke auf Rechnung. Für die Steuer lasse ich mir die Liste ausdrucken, und ich glaube kaum, dass das Zahlungsdatum in die EDV der Apotheke eingearbeitet ist.


Mikkey 
Beitragsersteller
 08.12.2024, 16:01

Das Problem reicht ja noch weiter: Wenn die Selbstbeteiligung nicht in diesem Jahr angefordert wird, werden mir noch folgende Arztrechnungen auch nicht erstattet. Da die erst im nächsten Jahr kommen, kann ich sie auch nicht mit absetzen.

Wenn die Versicherung stur ist, bleibt mir nur, so viel wie möglich in diesem Jahr noch mit richtigen Belegen auszugeben. Eine idiotische Konstellation.

Andri123  08.12.2024, 16:25
@Mikkey

Ja, das wäre ärgerlich. Ich habe die Problematik schon verstanden.

Ich hatte auch ein paar mal einfach Pech, und habe bspw. zu hohe KV-Beiträge lange bezahlen müssen, weil das FA ausgerechnet in dem Jahr meine Steuerklärung verloren hatte, wo der Steuerbescheid zu einer Senkung der KV-Beiträge geführt hätte. Und später wurde die Regelung geändert, sodass nun auch rückwirkend zu meinen Gunsten neu berechnet werden würde.

Mikkey 
Beitragsersteller
 08.12.2024, 18:24
@Andri123

Ich habe mir jedes Mal nach einem Krankenhausaufenthalt vorgenommen, da eindeutig zu hinterlegen, dass die die Rechnung an mich schicken sollen,

In der Situation habe ich allerdings Probleme an diese Dinge zu denken und bin froh, wenn die die Daten von der Karte ablesen.

Jetzt habe ich mir einen Zettel um die Karte herum gemacht 😊

Andri123  08.12.2024, 21:59
@Mikkey

Und wenn Du dann daran denkst, wäre es vielleicht gerade dann im Folgejahr besser...

Mikkey 
Beitragsersteller
 09.12.2024, 18:42
@Andri123

Bis vor wenigen Wochen wusste ich ja noch nicht einmal, dass die das so handhaben. Die Probleme in früherer Zeit (da war das noch Deutscher Ring) hatten andere lästige Effekte. Ich habe auf jeden Fall um andere Handhabung gebeten, im Versicherungsvertrag steht das jedenfalls nicht so drin.

Wenn alle Stricke reißen, werde ich denen am 27. Dezember die noch offene Selbstbeteiligung akonto überweisen, dann habe ich auf jeden Fall eine Zahlung, selbst wenn die mir das im neuen Jahr zurückschicken :).

Die Wahrscheinlichkeit, dass ich in zwei aufeinanderfolgenden Jahren die Selbstbeteiligung überschreite, ist relativ gering und wenn, habe ich halt in beiden Jahren etwas abzusetzen.

Im Moment kann es ja passieren, dass ich sowohl im einen als auch im Anderen Jahr die Zumutbarkeitsschwelle gar nicht oder nur so gerade eben überschreite.

Andri123  10.12.2024, 00:54
@Mikkey

Das mit dem blind überweisen hatte ich auch überlegt, aber offenbar ist der Betrag doch gar nicht so klar? Ich bin ja in der GkV und ich weiß gar nicht so genau, wie das mit dieser und jener PKV funktioniert.

Also angenommen, Deine SB liegt bei 1.500. Du bezahlst Arzt-Rechnungen von 1.200, dann bleibt Dir von der Krankenhausrechnung noch 300,-. Das will die PKV offenbar noch in Ruhe nächstes Jahr berechnen.

Gegenfrage: Wenn ich Amazon am 27.12. blind Geld überweise, habe ich damit den Drucker bezahlt, den ich im März bestelle? Oder ich überweise Fielmann schonmal 500,-€, falls ich nächstes Jahr mal eine Brille brauche? Naja, Du hast die Leistung ja schon erhalten, das wird aber alles ein ziemliches Gedeichsel.

Eigentlich ist es blöd, dass die SB nur über die Belastungsgrenze angesetzt werden kann für die aussergewöhnlichen Belastungen, obwohl sie ja eigentlich die Beiträge zunächst schmälert und womit die Sonderausgaben erhöht werden, wenn es anfällt.

Mikkey 
Beitragsersteller
 10.12.2024, 09:11
@Andri123

Bei den Recherchen habe ich Urteile gefunden, die klar aussagen, dass eine Selbstbeteiligung außergewöhnliche Belastungen sind, während die Selbstzahlung wegen sonst verlorener Beitragsrückerstattung (obwohl beides vergleichbar ist) private Lebensführung (oder so) sind.

Bisher hatte ich noch nicht den Fall, dass ich Kosten hatte, die knapp über der Selbstbeteiligung waren, deren Einreichen sich aber wegen sonst verlorener Rückerstattung sich nicht gelohnt hätte.

Wie ich in der Antwort auf Gaenseliesel schrieb, kann ich den noch offenen Teil der Selbstbeteiligung online abfragen, insoweit ist es ja kein "blind überweisen", sondern das Tilgen von Schulden.

Hallo,

ich kann hier die Problematik "Zuflussprinzip" total nachvollziehen ☝️

...." Wenn alle Stricke reißen, werde ich denen am 27. Dezember die noch offene Selbstbeteiligung akonto überweisen, dann habe ich auf jeden Fall eine Zahlung, selbst wenn die mir das im neuen Jahr zurückschicken :)."...

👌 Ich würde genau diesen Weg gehen ! Wenn du die Summe der Selbstbeteiligung kennst 🤷‍♀️ schließlich ist eine Schuldenvorauszahlung gesetzlich nicht verboten..... du kannst eigentlich nur gewinnen ‼️

toi, toi, toi 👋🎅


Mikkey 
Beitragsersteller
 10.12.2024, 09:02

Danke für die aufmunternden Worte!

Ich kann über den Online-Zugang den noch nicht ausgeschöpften Teil der Selbstbeteiligung abfragen, insoweit kann ich das sogar exakt hinbekommen. Für die Rechnungen, die erst im nächsten Jahr eintrudeln, würde ich dann eine reguläre Erstattung bekommen, so dass die gar nicht erst steuerrelevant werden.

An der Karte der PKV hängt jetzt ein kleiner Zettel "Keine Rechnungen an Versicherung schicken!",

Gaenseliesel  10.12.2024, 22:37
@Mikkey

Na also, ich würde es dann tatsächlich wie geschrieben handhaben, definitiv 👍

" Du bist eben ein gewissenhafter Staatsbürger, dem es zuwider ist, ein neues Jahr mit Schulden zu beginnen " zumal die genaue Höhe der Schuld bekannt ist.😉

...wenn bis Weihnachten keine Rechnung, die meisten Büros arbeiten zwischen den Festtagen, wenn überhaupt, nur auf Sparflamme ! Ein Grund mehr zur Eigeninitiative 👌

👋🎅