Ist eine Geschäftsordnung im Verein rechtskräftig?

2 Antworten

Als Ergänzung hätte ich ein paar Anmerkungen:

Ich kenne es in anderen (eigentlich allen) Vereinen so, dass die Kassenprüfung von Mitgliedern (2 oder 3) durchgeführt werden, die gerade nicht dem Vorstand angehören. Diese werden durch die Mitgliederversammlung für ebensoviele (2 oder 3) Jahre gewählt und es wird ein anderes Mitglied als Ersatz nachgewählt. Der Grund ist, dass niemand sich selbst prüfen sollte. Ein Vorstandsmitglied könnte ja zweifelhafte finanzielle Aktionen veranlasst haben.

Dass der Vorstand entlastet werden muss, sollte schon in der Satzung stehen und dass dies durch die Mitgliederversammlung geschehen muss ebenfalls.

Wenn die Mitglieder an diese Ordnung gebunden sein sollen, sollte die auch Mitgliederordnung oder Vereinsordnung heißen. In einer Geschäftsordnung vermutet man keine Regeln für eigenes Verhalten, es sei denn in der Mitgliederversammlung oder als Organ des Vereins.

"Ist die Geschäftsordnung insoweit rechtskräftig, als dass man aus ihr Ansprüche ableiten kann?"

Ja und nein:

Die Geschäftsordnung ist nichts anderes, als eine Ausführungsbestimmung zur Satzung. Sie konkretisiert die dortigen Bestimmungen und wendet sie auf den Einzelfall an.

Insofern ergeben sich Ansprüche aus Satzung in Verbindung mit der Geschäftsordnung.

Freie Ausgestaltungen sind aber nicht erlaubt. Was nicht in der Satzung steht, darf auch nicht in der Geschäftsordnung stehen.