Wenn man das Rentenalter erreicht hat kann darauf bestehen normal weiter beschäftig zu werden?
3 Antworten
Es kommt darauf an, ob der Arbeitsvertrag auf einem Tarifvertrag beruht, in dem das so festgelegt ist
Ist es nur im Arbeitsvertrag niedergelegt, ist die Klausel ungültig, weil eine solche Befristung wegen §14 TzBfG unzulässig ist.
Nein. Das Arbeitsverhältnis ist mit Renteneintritt beendet. Eine Weiterbeschäftigung muss zwischen AN und AG vereinbart werden.
Ja,aber es ist nicht deine alleinige Entscheidung. Ein "ich will" reicht hier nicht aus.
Der bestehende Arbeitgeber muss das auch wollen oder du suchst woanders eine neue Stelle, bei der der Arbeitgeber damit einverstanden ist und dich einstellt.
Weiterarbeit noch im Rentenalter ist inzwischen nicht mehr so ungewöhnlich.