Guten Tag in die Runde, 

würde ein Menschlein in D ohne feste Meldeadresse leben, könnte aber durch Miet/Stellplatzvertrag + Bezug von Transferleistungen seinen ununterbrochenen gewöhnlichen Aufenthalt nachweisen, wäre dieses Menschlein ja unbeschränkt steuerpflichtig. Würde dann im Falle einer sozialversicherungspflichtigen Arbeitsaufnahme diesem Menschlein Steuerklasse 6 (wegen fehlender Meldeadresse, also Status o.f.W) zugeteilt oder würde die Zuteilung nach Familienstand geschehen?

Gespannte Grüße! :)