Stimmt das so?
Hallo, ich habe seit dem 14. Oktober bei einer Zeitarbeitsfirma angefangen um mir etwas Geld für eine bevorstehende reise dazuzuverdienen und das für meine aktuelle Situation am besten passt. Nun habe ich für den halben Oktober den ich gearbeitet habe mein erstes Gehalt und auch den dazugehörigen Lohnzettel erhalten und bin etwas verwirrt, daher die Frage.
Also grundsätzlich ist es bei der Firma so, dass ich an sich einen 14€ Stundenlohn habe und zusätzlich von der Firma bei der ich nun als Leiharbeiter bin einen 2€ Aufschlag, sprich einen 16€ Stundenlohn. Zusätzlich bin ich als kurzfristig beschäftigter eingestellt, da meine Arbeit bei der Firma dieses Jahr die dafür vorgegebenen 70 Tage nicht überschreitet weshalb ich keine Sozialabgaben sondern nur Lohn- und Kirchensteuer zahlen muss.
Die Arbeitszeiterfassung erfolgt über einen Stundenzettel der immer am Ende der Woche von der Leihfirma unterschrieben wird und den ich dann bei der Zeitfirma abgebe. Die Stunden werden dann für den Monat zusammengezählt.
Im Oktober waren es 15 Arbeitstage und insgesamt 107,25 Stunden. Nun steht auf meinem Lohnzettel (siehe Bildausschnitt) aber nur bei dem Aufschlag der leihfirma diese 107,25 Stunden und bei den Normalstunden (sprich dem Gehalt das die Zeitfirma zahlt) stehen 92,32 Stunden und die restlichen 14,93 Stunden wurden als "Gleitzeitkonto addieren" eingetragen und quasi nicht in den bruttolohn einberechnet. Mein problem dabei ist, dass ich eigentlich gar keine Gleitzeit habe beim arbeiten sondern einen festen Arbeitsbeginn und -schluss der je nach Früh oder Spätschicht wechselt jedoch immer fest und gleich ist.
Kann mir da jemand weiterhelfen ob das so stimmt oder nicht? Weil eigentlich müssten die Stunden ja genauso sein wie bei dem zuschlag.
Danke im Voraus
1 Antwort
Hast Du in Deinem Vertrag etwas von garantierter Beschäftigungszeit stehen?
Zeitarbeitsfirmen versuchen gern mal, für die Möglichkeit vorzusorgen, dass es keine Beschäftigung mehr gibt. Dann werden die Dich zwar weiter bezahlen, lassen Deine Arbeitszeit aber von diesem Gleitzeitkonto abschmelzen.