Ich wohne seit Jahren in einer größeren Mietwohnung. Ursprünglich mit meinem Lebensgefährten. Die Nebenkosten sind auf die Belegung durch mehrere Personen ausgerichtet. Seitdem ich allein hier wohne, verbrauche ich natürlich deutlich weniger Wasser und Heizung und habe über die beauftragte Wohnungsverwaltung in jedem Jahr eine deutliche NK-Rückzahlung erhalten. Nun kam vom Verwalter die Abrechnung 23 - wie immer mit einer Rückzahlung.
Da die Gutschrift nicht wie angekündigt auf meinem Konto einging, habe ich beim Verwalter nachgefragt. Er teilte mir mit, ich solle mich an den Vermieter wenden, da der Vertrag zwischen beiden beendet wurde.
Mein Vermieter teilte mir nun mit, dass der Grund für Vertragskündigung fehlerhafte NK- Berechnungen waren und er jetzt erstmal alle Abrechnungen rückwirkend überprüfen lässt. Mit einer Auszahlung des angekündigten Guthabens ist daher zumindest vorerst nicht zu rechnen.
Meine Fragen dazu:
Kann die schriftlich vorliegende Abrechnung für 23 nachträglich geändert und die Auszahlung des mitgeteilten Guthabens verweigert werden?
Können Abrechnungen aus Vorjahren nachträglich geändert und Gutschriften zurückgefordert werden?
Mein Gefühl sagt mir, der Fehler liegt bei der Verwaltungsfirma. Müsste der Vermieter sich den ggf. entstandenen Schaden nicht dort ersetzen lassen?