Selbstbeteiligung PKV die zweite?
Hier
https://www.finanzfrage.net/frage/abflussprinzip-auch-bei-aussergewoehnlichen-belastungen
hatte ich das Problem beschrieben, kann nur nicht zum zweiten Mal reaktivieren.
Antwort seitens der Versicherung ist:
der steuerliche Aspekt sollte kein Problem darstellen. Sollten Sie Ihren Selbstbehalt dieses Jahr nicht erreichen, werden Sie wie erwähnt im nächsten Jahr ein Schreiben erhalten und darum gebeten, die Summe auszugleichen.
Anschließend können die Kollegen Ihnen für das Finanzamt eine Bescheinigung ausstellen, aus der ersichtlich wird, dass Sie für das Jahr 2024 Ihren Selbstbehalt geleistet haben
Ist damit noch ein Fallstrick verbunden oder habe ich mir unnötig Sorgen gemacht? Die Zahlung fällt ja dann trotzdem ins nächste Jahr.
3 Antworten
Mit einer Bescheinigung, dass in 2024 der Betrag gezahlt wurde, sollte es klappen, wenn man Deine Zahlungsdaten nicht sehen will.
Im Normalfall wird es klappen.
Du bekommst also eine Bescheingung über die geleistete SB in 2024. So wie ich das ja auch von meiner Apotheke bekomme. Ohne, dass die tatsächlichen Zahlungsdaten vermerkt werden.
Wann tatsächlich die Leistung/Überweisung erfolgte, wird niemand jemals prüfen. Wenn überhaupt, wird diese Bescheinigung angefordert, nicht Deine Kontoauszüge. Ansonsten geringes Restrisiko.
Ich persönlich würde mir und der Versicherung daher das Getüddel mit der Vorabüberweisung sparen.
Ich habe die erste Frage gelesen und bin etwas erstaunt darüber, welche Probleme es hier geben soll:
Meinereiner ist bei der Debeka krankenversichert. Der Selbstbehalt beträgt kümmerliche 400 Euro pro Jahr. Was soll mir das steuerlich bringen?
Als außergewöhnliche Belastungen gelten nur Krankenkosten die nicht von einer Versicherung abgedeckt sind. M.E. hebelt das das Zuflußprinzip aus. Die Probleme existieren garnicht.
Heilfroh wäre ich im übrigen wenn ein KH unmittelbar mit der PKV abrechnen würde.
Die Uniklinik Köln hat es im letzten Jahr bei mir nicht geschafft das hinzubekommen und ich mußte mit 10.000 Euro in die Vorleistung gehen. Meine Begeisterung darüber war nur mäßig.
Ach ja, die Krankenhausrechnung (exkl. der Behandlungsrechnungen, die ohnehin an mich gingen) lag nur knapp über der Selbstbeteiligung, da hätte ich einfach zahlen können und den schäbigen Rest erstattet bekommen.
400€/a bringt steuerlich nie etwas, läge das über der zumutbaren Belastung, würde man ohnehin keine Steuern zahlen.
Bei mir ist die Selbstbeteiligung etwas größer, die habe ich vereinbart, als ich selbstständig war und als die Vorsorgeaufwendungen i.d.R. nicht vollständig abgesetzt werden konnten. Der Effekt ist, dass ich nur alle Jubeljahre überhaupt etwas einzureichen habe und die Versicherung spart Verwaltungskosten.
Dass die Selbstzahlungen unterhalb der SB als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sind, wurde, wie ich im anderen Thread geschrieben hatte, ausgeklagt.