Was ließe sich in meinem Fall Steuerlich machen?

2 Antworten

Du kannst die Fahrtkosten mit den gefahrenen Kilometern ansetzen. Natürlich werden davon die Erstattungen des Arbeitgebers abgezogen, darum musst Du Dich aber AFAIK nicht kümmern.

Ich hatte allerdings als Student es nicht geschafft, das anerkannt zu bekommen, das scheint aber heutzutage kein Problem zu sein. Aussage des Bearbeiters beim Finanzamt damals: "Sowas gibt es nur für Bauarbeiter und so."