Erbrecht – die neusten Beiträge

Grundsicherung Antrag wurde abgelehnt nach über 6 Monate "Bearbeitungszeit", weil die person in der Zeit gestorben ist. Ist das normal?

Guten Tag,

Frau X hat Grundsicherung in April beantragt. Hat alle Unterlagen damals abgegeben und ihr wurde mündlich zugestimmt, dass alle Unterlagen korrekt sind und die beim Landratsamt diese schnell bearbeiten werden, weil sie gar keinen Einkommen hat.

Leider hat man mit der Zeit nichts gehört und mindestens ein mal pro Monat musste ihr Sohn fragen wie es läuft, da die Miete nicht bezahlt werden konnte und sie auch Geld fürs Essen und weiteres brauchte.

In Oktober ist sie leider gestorben und nachdem ihr Sohn weitergefragt hat, wurde weiter bestätigt, dass an den Unterlagen noch bearbeitet wird. Nun war er Heute wieder beim Landratsamt und der, der zuständig war sagte, dass er sich nicht gemeldet hat, weil sie während des Bearbeitungszeitraumes gestorben ist und somit wurde der Antrag abgelehnt. Er wollte nichts schriftliches geben und die ganze Kosten wie die Krankenkasse und Miete wäre "nicht sein Problem".

Abgesehen von der Unhöflichkeit... sollte man laut Gesetz, bei einem Antrag, immer etwas schriftliches erhalten (egal ob Ablehnung oder einen Bescheid) oder irre ich mich?

Ich konnte kein Gesetz zu so einem Fall finden. Ist das wirklich legal, dass es bei einem Todesfall nach so einer langen Bearbeitungszeit einfach abgelehnt wird?

Vielen Dank für die Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,

erbrecht, Grundsicherung, Krankenversicherung

Pflichtteilsanspruch - Bewertung Gegenständer?

Guten Tag,

Ich möchte der Community um Rat wegen der Pflichtteilsanspruch die Kinder aus 1. Ehe von mein verstorben Mann bitten. Ihrem Anwalt  wollte eine Liste alle Gegenstände im Haus dass mein Mann gehörte haben.  4 Mal verschickt - jedes Mal wollten sie mehr Information (Kauf Datum, Wo gekauft, Preis mit Rechnung, Modell Nummer, Beschreibung).  Auch von seinen Kleidung wollte sie alles aufgelistet, mit Marke, Preis, usw.  Dann wollten sie ein Preis Bewertung von jedem Gegenstand.

Das meiste Möbel ist eingebaut (Küche, Badezimmer/Schlafzimmer). Natürlich haben wir während der 26 Jahre Ehe vieles zusammen gekauft z.B. Wohnung, TV, CD/Platten Spieler, Möbel, Einrichtung. Alles ist gelistet, auch seine Bücher, CDs, Platten, persönliche Artikeln (Kleidung, Elektrische Rasier, Hörgerät, Brillen, Uhr, Ehering, Kamera, Handy, Ornamente/Bilder).

Der Gegenseite will jetzt dass ein Notar der Nachlassverzeichnisse aufnimmt aber die Kinder (45 und 49 Jahre alt) mit Ihrem Anwalt wollen alle dabei sein - in unsere Wohnung. Meine Fragen: 

1 Muss ich sie alle in der Private Wohnung einlassen? Notar okay aber die Kinder/ Anwalt? 2 Wie schätzt der Notar den Wert? Der Gegenseite redet von Nutzwert nicht Verkaufswert – vieles in der Wohnung ist über 25 Jahre alt, andere Gegenstände, auch neuen (Waschmaschine) sind als 2. Hand weniger wert als der Kaufpreis.  3 Wer muss der Notar kosten zahlen?

Vielen Dank für Ihren Rat.

erbrecht, Pflichtteil

Wer ist rechtmäßiger Erbe?

Februar 2016 ist mein Dad an Krebs gestorben. Er hatte ein Jahr lang eine schwere medikamentöse Behandlung, bekam sogar Morphium.

Er hatte ca. 5 oder 6 Jahre vor seinem Tod eine Lebensgefährtin, die etwa 3 Jahre vor seinem Tod in das Haus meines Dads einzog (Anmerkung: meine Eltern sind seit ca 20 Jahren geschieden, meine Mutter und mein Vater standen zusammen im Grundbuch). Sie kümmerte sich hauptsächlich um ihn während der schweren Phase der Krankheit, hatte teilweise Bevollmächtigungen.

Ich hab mich in Absprache mit ihr ins Grundbuch eintragen lassen und habe einen Erbschein (nach offiziellem Stand würde das Haus demnach zu 50% mir und zu 50% meiner Mutter gehören). Ein paar Tage nach diesem Vorgang erzählte mir die Freundin von einem Testament, welches mein Vater angefertigt hätte. Ich habe es gesehen, es besagt wortwörtlich und handschriftlich, dass er sie zur Erbin erklärt. Das Testament zeigt aber, wie schlecht es meinem Vater gegangen sein muss. Es wurde 3 Wochen vor seinem Ableben verfasst und auf ihren Wunsch hin (hat sie mir eiskalt so gesagt). Es hat diverse Rechtschreibfehler und ist krumm und schief, sollte formell aber alle Elemente haben. Es wurde noch nirgendwo öffentlich amtlich gemacht, sonst hätte ich ja sicher schon eine Information darüber erhalten.

Sie erpresst mich mit diesem Testament. Sie will bis zu ihrem Lebensende in dem Haus wohnen bleiben (zahlt aber keine Miete oder Grundsteuern) und ich habe das ein Jahr und 8 Monate geduldet und seit der Erkenntnis über das Testament kein Wort mehr mit ihr gewechselt.

Jetzt soll ich aber auch für die Schulden meines Vaters (vom Jobcenter ca. 4000 Euro) aufkommen, die sie von sich gewiesen hat. Demzufolge müsste nun endlich geklärt werden, wer rechtmäßig Anspruch auf das Haus hat.

Wer hat Anrecht auf das Haus?

Erbe, erbrecht, Erbschaft, Testament

Erbteil eines Erben verkauft - Pflichtteil einfordern?

Hallo zusammen,

meine Großeltern haben vor vielen Jahren gemeinsam ein Testament aufgesetzt. Darin werden meiner Mutter und meiner Tante jeweils eine Immobilie zugesprochen. Das zum Zeitpunkt des Erbfalls noch vorhandene Barvermögen wird den Enkeln zugesprochen.

Die Immobilie meiner Mutter wurde an ein Gewerbe vermietet. Dies wird nun von der Stadt unterbunden. Die Immobilie kann somit nicht mehr vermietet werden und steht nun leer.

Mein Großvater möchte diese Immobilie nun an einen Investor verkaufen, der ein Bauprojekt auf dem Grundstück geplant hat. Das Geld aus dem Verkauf geht dann auf das Konto meines Großvaters und wird damit zum Erbteil der Enkel. Meine Mutter erbt nun in diesem Szenario überhaupt nichts mehr. Was passiert in diesem Falle? Bekommt sie einen Pflichtteil vom Erbe meiner Tante zugesprochen? Wie hoch fiele dieser aus? Wird sie auch am Erbe der Enkel beteiligt?

Meine Mutter und meine Tante sprechen nicht mehr miteinander. Ich wollte meinem Großvater vorschlagen, den Gang zum Notar anzutreten und das Testament ändern zu lassen, damit meine Mutter und meine Tante jeweils 50% der noch vorhandenen Immobilien zugesprochen bekommen. Lässt sich das Testament so einfach ändern, wenn es sich dabei nicht um ein Berliner Testament handelt? Ich habe das Dokument leider nicht vorliegen, aber wenn ich mich recht erinnere vermacht im Testament meine (verstorbene) Großmutter einer ihrer Töchter eine Immobilie und mein Großvater der anderen Tochter die andere Immobilie. Könnte dies zu Problemen führen?

Mein Großvater ist 90 Jahre alt und pflegebedürftig, macht es Sinn das Testament handschriftlich zu ändern, damit es ein Dokument gibt während wir auf den Termin beim Notar warten? Müssen meine Tante und meine Mutter beim Notartermin in irgendeiner Weise beteiligt sein? Ich möchte eigentlich nur den Familienfrieden wiederherstellen, soweit das in dieser Situation möglich ist.

Letzter Punkt: ich bin die eingetragene Pflegeperson meines Großvaters, meine Tante hat zu keinem Zeitpunkt die Pflege übernommen. Spielt dies in dieser Situation eine Rolle, wenn es um Pflichtteile und Verteilung geht?

Mir ist klar dass ich einen Termin bei einem Anwalt machen muss, ich möchte nur vorher schon ein wenig sondieren. Vielen Dank für die Unterstützung!

Erbe, erbrecht, Pflichtteil

Wie sieht das mit dem Anspruch auf Pflegeausgleich § 2057a für den Allein-/Haupterben aus?

Beide meine Eltern sind vor 3 Monaten kurz aufeinander gestorben. Sie haben Immobilien und Sparkonten hinterlassen. Meine Schwester hat ihr Leben lang unentgeltlich bei den Eltern gelebt und sie in den letzten 10 Jahren zunehmend gepflegt. Beide Eltern waren mobil und überwiegend selbständig, aber da unser Vater Demenz, Inkontinenz und vor 1 1/2 Jahren dann Krebs entwickelte, und unsere Mutter multiple chronische Erkrankungen hatte, erhielten beide in der Zeit Pflegegeld nach Pflegestufe 1 bzw 2, und in den letzten 2 Monaten Stufe 3. Das Pflegegeld ging direkt auf das Konto meiner Schwester. Unsere Mutter schenkte ihr für ihre Dienste zudem vor 2 Jahren eine Immobilie im Wert von 25.000 Euro, sowie (zusammen mit unserem Vater) letztes Jahr ein Auto im Wert von 22.000 Euro. Unsere Mutter hatte sie zusätzlich testamentlich als Alleinerbin eingesetzt. Mein Vater hat aufgrund seiner Demenz kein Testament hinterlassen. Ich möchte mich von meiner Schwester auszahlen lassen und versuchen, es möglichst gütlich, d.h. ohne Anwalt regeln, damit unsere Beziehung nicht vollkommen zerbricht. Bei der Errechnung meines Pflichtanteilanspruches verlangt meine Schwester nun, das ihr zusätzlich 20% des Gesamterbes beider Elternteile als Ausgleich für ihre geleistete Pflege zugeschrieben wird (siehe Anspruch auf Pflegeausgleich nach § 2057a). Steht ihr dieser Anspruch wirklich noch zu, obwohl sie bereits 1. völlig mietfrei bei unseren Eltern gewohnt hat (sie hat im Gegenzug die Arznei- und Nahrungsmittelkosten getragen), 2. das Pflegegeld bekam 3. als Dank für ihre Pflegeleistung die Schenkungen von insgesamt 47.000 Euro erhalten hat, und zudem 4. aus gleichem Grund als Alleinerbin von unserer Mutter eingesetzt worden ist?

Vielen Dank!

erbrecht

Kann ich als Eigentümerin den Nießbrauch für eine unbewohnte Wohnung abkaufen?

Hallo, ich bin seit nunmehr 19 Jahren Eigentümerin einer Wohnung die mir meine Mutter damals mit einem Nießbrauchrecht für sie überschrieben hat. Sie hat aber nie in der Wohnung gewohnt. Lediglich ihr Möbel aus einer geschiedenen Ehe darin aufbewahrt. Sie lebt nun schon seit Jahren mit einer guten Witwenrente aus ihrer zweiten Ehe in einer Seniorenresidenz. Um als Eigentümerin die Wohnung selbst nutzen zu können, würde ich ihr gerne das Nießbrauchrecht abkaufen. Meine Mutter hat nach ihrer Scheidung meinen Vater ausbezahlen müssen. Damit sie das Zweifamilienhaus nicht verkaufen mußte, haben wir es in zwei Eigentumswohnung en umgewandelt und ich ihr zusammen mit meinem Mann eine davon abgekauft. Ihre verbleibende Wohnung wurde mir damals dann mit dem Nießbrauchrecht überschrieben. Nebenkosten hatte sie dafür bezahlt. Wir haben dann sehr viel an dem Haus modernisiert und es dadurch erheblich aufgewertet. Da wir jetzt erst davon erfuhren, dass sich das Erbtecht geändert hat und uns die Immobilie nach 10 abgelaufenen Jahren doch noch nicht ganz gehört,hätte ich gerne gewusst; 1. Geht das überhaupt den Nießbrauch abzukaufen und im Grundbuch wieder zu löschen? 2. Wie kann man den Wert eines Nießbrauchrechts dafür ermitteln? 3.Kann meine Mutter, weil sie auf das Geld nicht angewiesen ist, auch einen viel geringeren Betrag als den Wert der Wohnung verlangen? 4. Wenn es gehen würde und ich sodann Eigentümerin ohne Nießbrauchrecht wäre, inwieweit könnte mein Bruder -der nicht als Eigentümer eingetragen ist und auch keinen Kontakt zu uns hat- dafür im Erbfall - Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen? Bzw. welcher Immobilienwert würde hier zugrunde gelegt?

ich hoffe, dass meine Fragestellung verständlich und nicht zu umfangreich sind? Würde mich sehr freuen wenn mir jemand antworten könnte.

erbrecht, Nießbrauch

Der Wohnrechtsinhaber zahlt seit 10 Monaten keine Miete und lässt jetzt auch noch die Freundin einziehen, muss ich das finanzieren?

Hallo, wie bereits erwähnt, handelt es sich um ein bestehendes, dingliches Wohnrecht (Grundbucheintrag vorhanden). Eigentümer des Hauses sind ich und mein Mann, Wohnberechtigter der Vater. Mit diesem wurde vor Erwerb des Hauses abgesprochen, dass ein Wohnrecht zugunsten seinerseits eingetragen wird. Dies aber nur, wenn er sich an den laufenden Kosten beteiligt. Diesem wurde durch meinen Vater zugestimmt. Es handelt sich bei diesem Hauserwerb quasi um eine "Rettungsaktion", welche durch enorme Eheprobleme und Trennung meiner Eltern zustande kam. Das Haus wurde unsererseits erworben, damit einerseits mein Vater dort wohnen bleiben kann und mein Mann und ich schon seit längerem nach Eigentum Ausschau gehalten haben. Nun gestaltet sich die Situation zunehmend schwierig, da mein Vater seit 10 Monaten keine Nebenkosten zahlt und ständig mit einer anderen Ausrede parat steht. Um dem ganzen nun dir Krone aufzusetzen, hat er nun seine neue Lebensabschnittsgefährtin bei sich einziehen lassen, sodass uns nun doppelte Kosten entstehen, da ja noch eine Person dazu gekommen ist, welche nun auch noch fleißig durch uns mitfinanziert wird. Ich habe ihn nun bereits mehrfach darauf angesprochen, eine Zahlung erfolgt weiter keine... Mittlerweile haben wir uns seine Abrechnung der Nebenkosten der Stadt für das Vorjahr angesehn und mit erschrecken festgestellt, dass dieser Mensch einen Eigenbedarf von 5500 kW/h Strom und 125 m3 Wasser für ein Jahr und eine Person hatte. Und da mir langsam aber sicher meine finanziellen Mittel sowie meine Geduld und Lust ausgehen, frage ich hier um Rat. Ich weiß nicht mehr was ich tun soll und eine "Kündigung" kann ich ja schlecht ausstellen durch das Wohnrecht. Zudem bin ich mit dem Einzug der zweiten Person überhaupt nicht einverstanden, da schon der Eine die mir durch seine Wohnung und deren Nutzung entstehenden laufenden Nebenkosten nicht zahlt. Mittlerweile stehen 110 m3 Wasser sowie 6000 kW/h Strom auf den Zählern und das Jahr ist noch nicht zuende. Weiter kommen die Kosten für Heizung ebenfalls noch hinzu.

erbrecht, WOHNRECHT

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