Erben Kinder aus 1.Ehe meines Mannes, auch mein Haus?

2 Antworten

Wie @Privatier59 schon richtig schrieb, nein.

Allerdings ist so eine patchworkfamilie in Erbsachen nur zu beurteilen, wenn man alle Informationen hat.

Wenn Du vor Deinem Gatten stirbst, würde er gem. §§ 1371 + 1931 BGB 1/2 erben, wenn Du noch Kinder hast, die dann die andere Hälfte bekommen.

Hättest Du keine Kinder aber Deine Eltern leben noch, oder Du hast Geschwister, dann bekommen die 1/4 und Dein Ehemann 3/4.

Durch ein Testament kannst Du Deinen Ehemann auf ein Pflichtteil setzen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ganz klar nicht.

Es sei denn, Du stirbst vor Deinem Mann. Dann wären dessen Kinder gesetzliche Erben nach Deinem Mann.

Oder aber natürlich, Du setzt die Stiefkinder testamentarisch als Erben ein.