Auskunft gegenüber Erben
Eine Tante meiner Frau hat sich in den letzten zwei Jahren vor dem Ableben ihres Bruders um ihn bekümmert. Seine Kinder, insbesondere eine Tochter, mit der er zeitlebends in einem Haushalt wohnte, haben ihn verwahrlosen lassen. Auf Einzelheiten möchte ich an dieser Stelle verzichten. Die Tante konnte es nicht weiter mit ansehen und hat zuerst seine Wohnsituation verbessert (Zimmer und Wäsche gereinigt) und ihm eine tägliche Mahlzeit gebracht. Um die Kosten zu regeln erhielt die Tante eine Vollmacht u. a. auch über seine Konten. Dabei stellte sie heilloses Durcheinander fest (die Tochter hatte Vollmacht bis dahin) und die Konten wurden von der Tante geordnet. Etwas später wurde der Bruder mehrfach so krank, dass er jeweils ins Krankenhaus musste. Die Tante regelte alles, vom neuen Schlafanzug bis zur Schmutzwäsche. Die Tochter besuchte ihren Vater nicht einmal, auch später nicht. Im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt musste der Bruder in ein Pflegeheim. Die Schwester regelte alles. Nachdem der Bruder gestorben war und die Kinder keine Anzeichen machten sich um die Beerdigung zu kümmern, regelte das die Tante. Jetzt nachdem etwa ein Jahr vergangen ist, fordert die Tocher Auskünfte und Darlegung der Finanzen bzw. stellt Forderungen bzw. unterstellt, dass noch Vermögen vom Vater da wäre. Bei der Tante handelt es sich um eine einfache Frau, von Buchführung hat sie keine Ahnung. Belege für die großen Posten sind vorhanden aber nicht für Leibwäsche, Lebensmittel, usw. Meine Frage lautet nun: Muss die Tante sich überhaupt gegenüber der Tochter ihres Bruders rechtfertigen und wenn "Ja", für welchen Zeitraum. Muss die Tante am Ende für Kosten die sie nicht belegen kann, selbst aufkommen? Danke, neffe
3 Antworten
Solange die Tante sich nicht bereichert hat, solange hat sie nichts zu befürchten. Eine Vollmacht beinhaltet, dass man frei über das Konto verfügen kann. Ausgaben für den Kontoinhaber sind immer gerechtfertigt und sie muß hier auch nichts belegen. Wenn das den Erben nicht gefällt, dann müssen sie den Nachweis erbringen, dass die Tante Geld veruntreut hat und nicht umgekehrt. Das ist aber nach den ausführlichen Schilderungen nicht der Fall. Haftbar wäre sie nur für Beträge, die sie sich selbst hat zukommen lassen.
Danke für die Anwort, es wird die Tante etwas beruhigen. MfG, neffe
Nein, für die leufenden kleinen Sachen muss keine Abrechnung erteilt serden. Vemrutlich werden es ja keine großen Summen gewesen sein. Haushaltsgeld, etwas Kleidung usw. evtl. 400,- bis 1.000,- Euro, was so pro Monat notwendig wr.
Da wird sie kein Problem bekommen.
Die Kontoauszüge werden ja vorhanden sein., also ggf. von Vorhandenen Sparkonten.
Ausserdem die Rechnung für die Beerdigung und was drum rum ist.
Aber sie soll die Originale behalten udn nur Kopien rausgeben.
Offen gestanden kann ich mir unter der "Ordnung der Konten" wenig vorstellen.
Muss die Tante sich überhaupt gegenüber der Tochter ihres Bruders rechtfertigen und wenn "Ja", für welchen Zeitraum.
Solange sie eine Kontovollmacht besaß und Ausgaben für den Kontoinhaber tätigte, schuldet sie den Erben auch keine Auskunft über dessen geduldete lebzeitgen Verfügungen. Jedenfalls insoweit nicht, wie sie einer angemessen Lebensführung des Kontoinhabers entsprechen.
Muss die Tante am Ende für Kosten die sie nicht belegen kann, selbst aufkommen?
Die Entnahmen nach dem Tod, insbesondere die der Bestattung, muss sie hingegen beleghaft als für den Erblasser aufgewendet darstellen können. Andernfalls könnte hier durchaus eine ungerechtfertigte Bereicherung zurückgefordert werden :-(
G imager761