Hallo,
wie ist die Verteilung in einer Erbengemeinschaft, wenn eine Partei verstirbt?
Wenn aus einer Erbengemeinschaft ,die aus drei Parteien besteht , ein Erbe stirbt und dieser sein Erbe an seine drei Kinder vererbt . Welche Verteilung ergibt sich ? 5x1/5 ( jeder 1/5) oder 9x1/9 wobei je 1/9 auf die Kinder verteilt wird .
Vielen Dank
erbrecht,
Steuern