Wie ist die Erbfolge mit Testament von einer verstorbenen Tante?
Zuerst waren alle Nichten und Neffen bedacht ! Dann wurde ein Neffe als Kind adoptiert.
5 Antworten
Ohne die Adoption wären die Neffen, nehmen wir an, es wären 5, danach eine Erbengemeinschaft gewesen, wenn die Tante geschrieben hätte: Meine Neffen erben zu gleichen Teilen. Hätte sie direkt verteilt A bekommt 1, B bekommt 2 usw. wäre verteilt worden.
Hat sie dann adoptiert ohne das Testament zu ändern, wird nun ihr Adoptivkind zum gesetzlichen Erbe.
Dabei muss dann eben jeder andere Neffe in Geld zahlen, wenn ihm z. B. bestimmte Sachen zugeordnet waren.
Jeder Neffe muss an ihn die Hälfte des Erbes in Geld zahlen.
verstehe ich jetzt nicht !
Der Adoptierte bekommt ja doch eh vom künftigen Erbe was ab !
Es sind 5 Nichten und Neffen.
Wenn es so gemeint ist, dass die Tante einen Neffen bereits als Kind adoptiert hat, steht diesem auf jeden Fall der Pflichtteil zu, somit 25%.
Die Frage ist also: Wer hat hier adoptiert?
Wenn die entsprechende Form gewählt wurde und werden konnte (§1772 BGB), ist der adoptierte Neffe gesetzlich Alleinerbe (Pflichtteil also 50%). Dasselbe gilt ,wenn er bereits als minderjähriger adoptiert wurde.
Wenn §1772 BGB nicht zutrifft, ist er den anderen Nichten und Neffen (soweit seine und deren Eltern nicht mehr leben) bei der Erbschaft gleichgestellt. Ein Pflichtteil existiert in diesem Fall nicht.
Zu der schon richtigen Antwort von gammonwarmal noch eine Ergänzung: Es kommt auch noch drauf an, ob das adoptierte Kind minderjährig oder volljährig ist.
Hier kannst Du Dich zu diesem Thema durchlesen:
http://www.erbrecht.de/Ratsuchende/Erbrechtliche_Vorsorge/Gesetzliche_Erbfolge/adoptierte_Kinder
Ich hatte mich mal hiernach gerichtet:
http://www.juraforum.de/lexikon/kind
Und war deswegen der Meinung, dass es kein volljähriges Kind geben kann.
;-)
Zur Definition: "Ein Volljähriger kann als Kind angenommen werden" (aus §1767 BGB)
:-))
Aber im Kontext der Frage würde ich dann gerne wissen, welche Adoptionsmöglichkeit als "Nichtkind" bestehen würde?
Wenn nicht gerade die Bedingungen von §1772 BGB erfüllt sind (so etwas wie die Adoption eines Quasi-Kinds), entstehen nur gegenseitige Unterhaltsverpflichtungen aber kein gesetzliches Erbrecht.
Die Erbfolge ist wie im Testament vorgesehen.
Der adoptierte Neffe geht leer aus, wenn er im Testament nicht bedacht ist.
Es gibt keinen Pflichtteilsanspruch für ihn. Da er Verwandter 2. Grades ist.
Ich habe das so verstanden, daß das adoptierte Kind zum Neffen wurde. Also nicht vom Erblasser adoptiert wurde.
Danke für die Antwort.
Es besteht eine Adoption mit rechtlicher Stellung eines Kindes nach §1754 Abs. 2 BGB.
Frage: Ist das Testament(beim Notar gemacht) , welches vor der Adoption gemacht wurde, in dem Nichten und Neffen bedacht wurden, hiermit noch rechtskräftig, oder ist dies mit der Adoption nicht mehr greifend? Oder sollte man hier etwas ändern?