Wir möchten eine Wohnung an unsere Enkel verschenken, was ist zu beachten?
Ich, als deutscher und meine Fau als tschechische Staatsbürger wohnen in der Tschechei und haben da eine Eigentumswohnung. Wir möchten nun diese an unseren Enkeln, die in DEU leben und auch die deutsche Staatbürgerschaft haben, schenken. Grund ist, wenn wir diese unseren Sohn geben, und die Ehe scheitert, hat auch seine Frau Anspruch auf die Wohnung. Unsere Enkel sind aber erst 1 Jahr alt, so dass sie einen Treuhänder benötigen. Dafür möchten wir unseren Sohn als alleinig einsetzen. Wer weiß wie so etwas funktioniert?
2 Antworten
Grund ist, wenn wir diese unseren Sohn geben, und die Ehe scheitert, hat auch seine Frau Anspruch auf die Wohnung.
Ist das in der tschechischen Republik so? In Deutschland nciht. In Deutschland geht ererbtes Vermögen, oder Schenkungen in der Ehe direkt in das Anfangsvermögen des Beschenkten ein. Der Ehegatte hat keine Eigentumsrecht.
Nur die Wertsteigerung zwischen Schenkung und einem eventuellen Scheidungsantrag geht in den Zugewinnausgleich ein.
Ein Recht auf die Immobilie hat die Ehefrau nie.
Das ist ein komplizierter Fall und wäre das schon dann, wenn sich alles hier in Deutschland abspielen würde:
Bei der Schenkung einer Immobilie an einen Minderjährigen können seine Eltern diesen nicht alleine vertreten. Es muß vom Vormundschaftsgericht ein Ergänzungspfleger bestellt werden. Dabei muß es sich um eine dritte Person handeln. Die Eltern können diese Funktion nicht wahrnehmen.
Kompliziert wird es dann, wenn die Eltern sich nicht einig sind. Dann müßte zunächst über das Sorgerecht entschieden werden.
Richtig kompliziert wird das nun durch die Auslandsberührung. Ich glaube nicht, daß es in diesem Forum viele Spezialisten für das Recht der Tschechei gibt. Zu klären wäre zum Beispiel, ob man Immobilien überhaupt an Ausländer verschenken darf und, wenn ja, welche Formalien dort bei der Übertragung zu beachten sind.